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Baukindergeld: Staatliche Unterstützung für Familien beim Immobilienerwerb

Was ist Baukindergeld und wie funktionierte es?

von Matthias Richter

Experte für Baufinanzierung
|
27.8.2025

Das Baukindergeld war eine staatliche Förderung der KfW, die Familien beim Kauf oder Bau einer selbstgenutzten Immobilie unterstützte. Von 2018 bis 2023 konnten Familien mit Kindern unter 18 Jahren bis zu 12.000 Euro pro Kind über zehn Jahre verteilt erhalten. Obwohl das ursprüngliche Förderprogramm Ende 2023 ausgelaufen ist, gibt es 2025 neue Unterstützungsmöglichkeiten für Familien. Dieser Ratgeber erklärt dir, wie die Förderung funktionierte, welche Alternativen heute verfügbar sind und wie du als Familie optimal von staatlichen Hilfen profitieren kannst.

Glückliche Familie mit zwei Kindern läuft lachend über die Wiese vor ihrem Eigenheim mit Solaranlage
Inhaltsverzeichnis
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[fs-toc-h2]1. Familienförderung: Was war die staatliche Unterstützung?

Diese Förderung war ein staatlicher Zuschuss, der Familien mit minderjährigen Kindern beim Erwerb von Wohneigentum finanziell entlastete. Die Unterstützung wurde als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt und musste nicht versteuert werden. Pro Kind erhielten berechtigte Familien 1.200 Euro jährlich über einen Zeitraum von zehn Jahren, was einer Gesamtsumme von 12.000 Euro pro Kind entsprach.

Das Programm zielte darauf ab, Familien den Weg ins Eigenheim zu erleichtern und gleichzeitig den Wohnungsbau anzukurbeln. Berechtigt waren sowohl Käufer bestehender Immobilien als auch Bauherren, die ein neues Eigenheim errichteten. Mit unserem Baufinanzierung-Rechner kannst du ermitteln, wie sich staatliche Förderungen auf deine Finanzierung auswirken. Die Förderung war an bestimmte Einkommensgrenzen gekoppelt und konnte nur für selbstgenutzte Immobilien beantragt werden.

Wichtiger Hinweis: Seit Januar 2024 können keine neuen Anträge mehr gestellt werden. Familien, die bereits eine Zusage erhalten haben, erhalten ihre Förderung weiterhin planmäßig ausgezahlt.

[fs-toc-h2]2. Familienförderung beantragen: So lief das Verfahren bei der KfW ab

Der Antrag auf die staatliche Unterstützung musste bei der KfW-Bank gestellt werden und war an bestimmte Fristen und Voraussetzungen gebunden. Die Antragstellung war ausschließlich online über das KfW-Portal möglich und musste spätestens sechs Monate nach dem Einzug erfolgen. Diese Frist war unbedingt einzuhalten, da nachträgliche Anträge grundsätzlich nicht bearbeitet wurden.

Für die Antragstellung benötigten Familien verschiedene Unterlagen. Dazu gehörten der Kaufvertrag oder die Baugenehmigung, Meldebescheinigungen aller Kinder, Einkommensnachweise der letzten zwei Jahre und bei Neubauten zusätzlich die Bauabnahme oder den Einzugstermin. Unsere Checkliste für Baufinanzierung-Unterlagen hilft dir bei der vollständigen Vorbereitung. Die KfW prüfte jeden Antrag sorgfältig und entschied innerhalb von vier bis sechs Wochen über die Bewilligung.

Nach der Bewilligung erfolgte die erste Auszahlung automatisch im Folgejahr. Die weiteren neun Jahresraten wurden jeweils zum gleichen Stichtag ausgezahlt, ohne dass weitere Anträge gestellt werden mussten. Wichtig war, dass die geförderte Immobilie während des gesamten Förderzeitraums selbst genutzt werden musste.

Praxis-Tipp: Obwohl keine neuen Anträge mehr möglich sind, sollten Familien mit laufender Förderung ihre Meldedaten bei der KfW aktuell halten, um die Auszahlung nicht zu gefährden.

[fs-toc-h2]3. Welche Voraussetzungen galten für das Baukindergeld?

Die Berechtigung zum Baukindergeld war an strenge Voraussetzungen gekoppelt, die alle gleichzeitig erfüllt werden mussten. Das wichtigste Kriterium war das Vorhandensein mindestens eines Kindes unter 18 Jahren, das im Haushalt der Antragsteller lebte. Dabei zählten sowohl leibliche Kinder als auch Adoptivkinder und Pflegekinder mit entsprechenden Nachweisen.

Die Einkommensgrenzen bildeten eine weitere zentrale Voraussetzung. Für Familien mit einem Kind lag die Grenze bei 90.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr. Für jedes weitere Kind erhöhte sich diese Grenze um 15.000 Euro. Bei zwei Kindern lag die Obergrenze also bei 105.000 Euro, bei drei Kindern bei 120.000 Euro und so weiter. Relevant war dabei das zu versteuernde Einkommen des zweitvorletzten Jahres vor der Antragstellung.

Die geförderte Immobilie musste als Hauptwohnsitz selbst genutzt werden und durfte eine Wohnfläche von 120 Quadratmetern nicht überschreiten. Diese Selbstnutzungspflicht galt für den gesamten Förderzeitraum von zehn Jahren. Ein Verkauf oder die Vermietung der Immobilie während dieser Zeit führte zur Rückzahlung bereits erhaltener Fördergelder.

Achtung: Bei Scheidung oder Trennung während des Förderzeitraums musste derjenige Partner die Förderung zurückzahlen, der die Immobilie verließ, es sei denn, die Kinder verblieben bei ihm.

[fs-toc-h2]4. Förderung Höhe: So viel Unterstützung gab es pro Familie

Die Höhe der staatlichen Förderung richtete sich ausschließlich nach der Anzahl der förderberechtigten Kinder im Haushalt. Pro Kind erhielten Familien über zehn Jahre hinweg insgesamt 12.000 Euro, aufgeteilt in jährliche Raten von 1.200 Euro. Diese Unterstützung war unabhängig von der Höhe des Einkommens innerhalb der zulässigen Grenzen oder den Kosten der Immobilie.

Bei größeren Familien konnte sich die Förderung entsprechend summieren. Eine Familie mit drei Kindern erhielt beispielsweise 3.600 Euro pro Jahr über zehn Jahre, was einer Gesamtförderung von 36.000 Euro entsprach. Diese Summe konnte erheblich zur Finanzierung beitragen und die monatliche Belastung durch den Immobilienkredit spürbar reduzieren. Mit unserem Tilgungsrechner kannst du berechnen, wie sich zusätzliche Zahlungen auf deine Kreditlaufzeit auswirken.

Die Förderung wurde als Zuschuss gewährt und musste nicht zurückgezahlt werden, solange alle Fördervoraussetzungen eingehalten wurden. Es handelte sich um steuerfreie Einkünfte, die das zu versteuernde Einkommen nicht erhöhten. Auch auf andere staatliche Leistungen wie Kindergeld oder Elterngeld hatte die Unterstützung keinen Einfluss.

Rechenbeispiel Fördervolumen: Familie mit 2 Kindern:

  • Jährliche Förderung: 2.400 Euro
  • Gesamtförderung über 10 Jahre: 24.000 Euro
  • Monatliche Entlastung: 200 Euro

Insider-Tipp: Das erhaltene Geld konnten viele Familien zur Sondertilgung ihres Immobilienkredits einsetzen und dadurch zusätzlich Zinsen sparen.

[fs-toc-h2]5. Warum wurde die Förderung eingeführt und wieder beendet?

Diese staatliche Unterstützung wurde 2018 als politische Maßnahme zur Stärkung des Wohneigentums für Familien eingeführt. Die damalige Bundesregierung wollte dem Problem entgegenwirken, dass sich immer weniger Familien mit durchschnittlichem Einkommen eine eigene Immobilie leisten konnten. Gleichzeitig sollte die Förderung die Bautätigkeit ankurbeln und zur Entspannung auf dem Wohnungsmarkt beitragen.

In der fünfjährigen Laufzeit des Programms wurden über 300.000 Familien gefördert, was einem Fördervolumen von mehreren Milliarden Euro entsprach. Die hohe Nachfrage führte allerdings auch zu der Kritik, dass die Unterstützung die Immobilienpreise zusätzlich angeheizt habe, anstatt den Zugang zu Wohneigentum zu erleichtern. Unser Immobilienpreis-Ratgeber erklärt dir die Entwicklung der Kaufpreise in Deutschland. Studien zeigten, dass ein Teil der Förderung in höheren Kaufpreisen verpuffte.

Die Beendigung des Programms Ende 2023 erfolgte vor dem Hintergrund knapper öffentlicher Haushalte und der veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Die stark gestiegenen Zinsen und Baukosten hatten die Situation auf dem Immobilienmarkt grundlegend verändert. Statt einer pauschalen Förderung aller Familien setzte die Politik verstärkt auf zielgerichtete Hilfen für Geringverdiener und auf die Förderung des sozialen Wohnungsbaus.

Wichtig: Auch nach dem Ende der alten Förderung gibt es weiterhin verschiedene staatliche und regionale Förderprogramme für Familien beim Immobilienerwerb.

[fs-toc-h2]6. Förder-Alternativen 2025: Diese Unterstützung gibt es heute für Familien

Obwohl das klassische Programm ausgelaufen ist, stehen Familien 2025 verschiedene alternative Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Die wichtigste Neuerung ist das "Wohneigentum für Familien"-Programm der KfW, das sich speziell an Familien mit mittleren Einkommen richtet. Diese Förderung kombiniert zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschüssen und berücksichtigt dabei besonders energieeffiziente Neubauten und Sanierungen.

Das KfW-Programm "Klimafreundlicher Neubau" bietet Familien attraktive Konditionen beim Bau besonders nachhaltiger Immobilien. Je nach Effizienzhaus-Standard können Familien Kredite bis zu 150.000 Euro mit Zinssätzen ab 2,1 Prozent erhalten. Zusätzlich gibt es Tilgungszuschüsse von bis zu 37.500 Euro pro Wohneinheit, die besonders für Familien mit Kindern interessant sind. Unser KfW-Förderung Ratgeber zeigt dir alle aktuellen Programme im Detail.

Auf Länderebene existieren weiterhin verschiedene Förderprogramme, die sich an den regionalen Gegebenheiten orientieren. Bayern bietet beispielsweise das "Bayerische Wohnungsbauprogramm" mit vergünstigten Darlehen für Familien. Nordrhein-Westfalen unterstützt Familien über die "NRW.BANK" mit zinsgünstigen Krediten und Zuschüssen. Baden-Württemberg hat das "Wohnraumförderprogramm" mit besonderen Konditionen für Familien mit Kindern.

Viele Kommunen bieten eigene Förderprogramme oder vergünstigen Baugrundstücke für Familien. Diese Programme sind oft an bestimmte Einkommensgrenzen gekoppelt und fördern den Zuzug junger Familien in strukturschwache Regionen.

Spar-Tipp: Kombiniere verschiedene Förderprogramme miteinander. Oft lassen sich KfW-Mittel mit Landes- und Kommunalförderungen verbinden und deutlich höhere Fördervolumen erreichen.

Förder-Alternativen im Vergleich 2025

KfW "Wohneigentum für Familien":

  • Zielgruppe: Familien mit Kindern und mittleren Einkommen
  • Förderung: Zinsverbilligte Kredite bis 270.000 Euro
  • Tilgungszuschuss: Bis zu 45.000 Euro je nach Einkommen und Kinderzahl
  • Besonderheit: Höhere Förderung bei mehr Kindern

KfW "Klimafreundlicher Neubau":

  • Zielgruppe: Alle Bauherren nachhaltiger Immobilien
  • Förderung: Kredite bis 150.000 Euro ab 2,1% Zinssatz
  • Tilgungszuschuss: Bis zu 37.500 Euro
  • Besonderheit: Höchste Förderung für Effizienzhaus 40

Bundesländer-Programme (Beispiele):

  • Bayern: Darlehen bis 150.000 Euro ab 1,0% Zinssatz
  • NRW: Familiendarlehen bis 100.000 Euro zinsfrei
  • Baden-Württemberg: Zuschüsse bis 50.000 Euro für Familien
  • Besonderheit: Kombinierbar mit KfW-Programmen

Kommunale Förderungen:

  • Bauplatzvergabe zu vergünstigten Preisen
  • Zuschüsse zwischen 5.000 und 25.000 Euro
  • Besonderheit: Oft an Zuzugsbedingungen geknüpft

[fs-toc-h2]7. Baukindergeld Rückzahlung: Wann mussten Fördergelder zurückgezahlt werden?

Die Rückzahlung des Baukindergeldes war nur in bestimmten Ausnahmefällen erforderlich, hauptsächlich wenn die Fördervoraussetzungen während des zehnjährigen Förderzeitraums nicht mehr erfüllt wurden. Der häufigste Grund für eine Rückzahlung war der Verkauf oder die Vermietung der geförderten Immobilie vor Ablauf der Frist. In solchen Fällen mussten alle bereits erhaltenen Fördergelder vollständig an die KfW zurückgezahlt werden.

Bei Scheidung oder Trennung der Ehepartner während des Förderzeitraums gestaltete sich die Situation komplexer. Grundsätzlich musste derjenige Partner das Baukindergeld zurückzahlen, der aus der geförderten Immobilie auszog, es sei denn, die Kinder verblieben bei ihm. Wenn die Kinder beim ausziehenden Partner blieben, konnte dieser die Förderung unter bestimmten Umständen auf eine neue, selbstgenutzte Immobilie übertragen.

Auch falsche Angaben bei der Antragstellung oder das nachträgliche Überschreiten der Einkommensgrenzen führten zur Rückzahlungspflicht. Die KfW führte regelmäßig Stichprobenkontrollen durch und konnte bei Verdacht auf Missbrauch umfassende Nachweise verlangen. Bei vorsätzlich falschen Angaben wurden zusätzlich Zinsen auf die zurückzuzahlenden Beträge erhoben.

Wichtig: Familien mit laufender Baukindergeld-Förderung sollten wesentliche Änderungen ihrer Lebenssituation umgehend der KfW melden, um ungewollte Rückzahlungen zu vermeiden.

[fs-toc-h2]8. FAQ: Die 5 häufigsten Fragen zum Baukindergeld

Kann ich noch heute Baukindergeld beantragen?

Antwort: Nein, seit dem 31. Dezember 2023 können keine neuen Anträge auf Baukindergeld mehr gestellt werden. Das Programm ist vollständig ausgelaufen. Familien, die bereits eine Zusage haben, erhalten ihre Förderung weiterhin planmäßig ausgezahlt. Als Alternative stehen jedoch verschiedene neue KfW-Programme und Landesförderprogramme zur Verfügung.

Was passiert mit meiner laufenden Baukindergeld-Förderung?

Antwort: Alle bewilligten Baukindergeld-Förderungen werden planmäßig über die vollen zehn Jahre ausgezahlt, auch wenn das Programm beendet wurde. Du erhältst weiterhin jährlich deine 1.200 Euro pro Kind, solange du die Fördervoraussetzungen einhältst. Wichtig ist, dass du Adressänderungen der KfW meldest und die Selbstnutzung der Immobilie beibehältst.

Welche Alternativen gibt es zum Baukindergeld für Familien?

Antwort: 2025 gibt es verschiedene Alternativen wie das KfW-Programm "Wohneigentum für Familien" mit Tilgungszuschüssen bis 45.000 Euro oder "Klimafreundlicher Neubau" mit günstigen Krediten ab 2,1 Prozent. Zusätzlich bieten alle Bundesländer eigene Förderprogramme für Familien an, die oft mit KfW-Mitteln kombinierbar sind.

Muss ich Baukindergeld bei Scheidung zurückzahlen?

Antwort: Bei einer Scheidung muss grundsätzlich derjenige Partner das Baukindergeld zurückzahlen, der aus der geförderten Immobilie auszieht, es sei denn, die Kinder bleiben bei ihm wohnen. Wenn die Kinder beim ausziehenden Partner verbleiben, kann die Förderung unter bestimmten Umständen auf eine neue selbstgenutzte Immobilie übertragen werden.

Wie hoch waren die Einkommensgrenzen beim Baukindergeld?

Antwort: Die Einkommensgrenzen lagen bei 90.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen für Familien mit einem Kind. Für jedes weitere Kind erhöhte sich diese Grenze um 15.000 Euro. Bei zwei Kindern lag die Grenze also bei 105.000 Euro, bei drei Kindern bei 120.000 Euro. Maßgeblich war das zu versteuernde Einkommen des zweitvorletzten Jahres vor der Antragstellung.

[fs-toc-h2]Fazit: Neue Wege zur Familienförderung nach dem Baukindergeld

Das Baukindergeld hat über 300.000 Familien beim Weg ins Eigenheim geholfen und bleibt ein wichtiger Baustein der deutschen Wohnungsbaupolitik. Obwohl keine neuen Anträge mehr möglich sind, stehen Familien heute vielfältige alternative Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Die neuen KfW-Programme und Landesförderungen bieten oft sogar höhere Fördervolumen als das ursprüngliche Baukindergeld. Mit unserem kostenlosen Förder-Rechner kannst du ermitteln, welche aktuellen Programme für deine Familie optimal sind.

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Foto von von Carsten Hater
Carsten Hater
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