Löschungsbewilligung beantragen 2026: Kosten, Ablauf & häufige Fehler
Baufinanzierung abbezahlt – und jetzt? So beantragen Sie die Löschungsbewilligung richtig, was es kostet und welche Fehler Sie vermeiden sollten.
Die Löschungsbewilligung ist das Dokument, mit dem Ihre Bank nach vollständiger Rückzahlung der Baufinanzierung erklärt, dass sie auf ihre Grundschuld verzichtet. Erst mit diesem Dokument können Sie die Grundschuld im Grundbuch löschen lassen. Der Vorgang kostet in der Regel zwischen 200 und 500 Euro und dauert vier bis acht Wochen. Eine Löschung ist nicht zwingend erforderlich – aber in bestimmten Situationen sinnvoll oder notwendig.

[fs-toc-h2]Was ist eine Löschungsbewilligung – und warum bleibt die Grundschuld nach der Rückzahlung bestehen?
Wenn Sie eine Baufinanzierung aufnehmen, sichert die Bank ihre Forderung durch eine Grundschuld im Grundbuch ab. Diese Grundschuld bleibt auch nach vollständiger Rückzahlung des Darlehens zunächst im Grundbuch eingetragen – sie erlischt nicht automatisch.
Die Löschungsbewilligung ist das schriftliche Einverständnis Ihrer Bank, dass die Grundschuld aus dem Grundbuch gelöscht werden darf. Ohne dieses Dokument ist eine Löschung nicht möglich. Die Löschungsbewilligung muss notariell beglaubigt sein, um beim Grundbuchamt eingereicht werden zu können.
Wichtig: Grundschuld und Darlehen sind rechtlich getrennte Dokumente. Das Darlehen kann vollständig zurückgezahlt sein – die Grundschuld bleibt dennoch bestehen, bis sie aktiv gelöscht wird.
[fs-toc-h2]Wann brauche ich die Löschungsbewilligung wirklich?
Nicht jeder, der sein Darlehen abbezahlt hat, braucht die Löschung sofort. Es gibt jedoch Situationen, in denen sie notwendig oder klar sinnvoll ist:
Beim Immobilienverkauf: Käufer und deren Banken erwarten in der Regel ein unbelastetes Grundbuch. Eine noch eingetragene Grundschuld einer fremden Bank kann den Verkauf verzögern oder erschweren. In vielen Kaufverträgen ist die Löschung Voraussetzung.
Bei einer neuen Finanzierung mit anderer Bank: Wer für eine Anschlussfinanzierung oder einen Modernisierungskredit zu einer anderen Bank wechselt, muss die alte Grundschuld entweder löschen oder auf die neue Bank übertragen (Abtretung).
Für ein sauberes Grundbuch: Manche Eigentümer möchten das Grundbuch bereinigen – aus persönlichen Gründen oder für eine unkomplizierte Erbschaftsregelung.
Nicht zwingend nötig: Bleibt das Darlehen bei derselben Bank und ist kein Verkauf oder Bankwechsel geplant, kann die Grundschuld stehen bleiben. Sie schadet in diesem Fall nicht.
Schritt 1: Darlehen vollständig zurückzahlen
Die Löschungsbewilligung kann erst nach vollständiger Rückzahlung des Darlehens beantragt werden. Das gilt auch für etwaige Sondertilgungen und offene Gebühren.
Schritt 2: Löschungsbewilligung bei der Bank anfordern
Nach der letzten Zahlung wenden Sie sich schriftlich an Ihre Bank und fordern die Löschungsbewilligung an. Die meisten Banken stellen das Dokument kostenfrei aus, manche berechnen eine Gebühr von 50 bis 150 Euro.
Schritt 3: Notarielle Beglaubigung
Die Löschungsbewilligung muss notariell beglaubigt werden, damit das Grundbuchamt sie akzeptiert. Dies kann entweder die Bank selbst veranlassen (häufig bei großen Banken) oder Sie beauftragen einen Notar. Die Beglaubigung kostet je nach Grundschuldhöhe zwischen 50 und 200 Euro.
Schritt 4: Antrag beim Grundbuchamt
Mit der beglaubigten Löschungsbewilligung stellen Sie – in der Regel über einen Notar – den Antrag auf Löschung der Grundschuld beim zuständigen Grundbuchamt. Der Notar übernimmt die gesamte Kommunikation mit dem Amt.
Schritt 5: Bestätigung der Löschung
Nach Bearbeitung durch das Grundbuchamt erhalten Sie einen aktualisierten Grundbuchauszug, der die Löschung der Grundschuld bestätigt.
[fs-toc-h2]Welche Kosten entstehen?
Die Gesamtkosten setzen sich aus mehreren Positionen zusammen:
- Löschungsbewilligung der Bank: 0 – 150 €
- Notarielle Beglaubigung: 50 – 200 €
- Grundbuchgebühr (abhängig von der Grundschuldhöhe): 100 – 300 €
- Gesamt: ca. 200 – 500 €
Die genauen Kosten hängen von der Höhe der eingetragenen Grundschuld ab. Bei einer Grundschuld von 200.000 Euro liegen die Gesamtkosten erfahrungsgemäß bei rund 300 bis 400 Euro. Ein Notar kann Ihnen vorab eine Kostenschätzung erstellen.
Tipp: Manche Banken beauftragen den Notar direkt und strecken die Kosten vor. Fragen Sie bei Ihrer Bank nach, wie der Prozess bei Ihnen abläuft.
[fs-toc-h2]Wie lange dauert der Vorgang?
Von der Anforderung der Löschungsbewilligung bis zur Eintragung im Grundbuch vergehen in der Regel vier bis acht Wochen. Die einzelnen Schritte:
- Bank stellt Löschungsbewilligung aus: 1 – 3 Wochen
- Notarielle Beglaubigung: 1 – 3 Werktage
- Bearbeitung beim Grundbuchamt: 2 – 4 Wochen
Bei Zeitdruck – zum Beispiel bei einem nahenden Verkaufstermin – sollten Sie den Prozess frühzeitig anstoßen. Informieren Sie Ihren Notar über den geplanten Verkaufstermin, damit er die Bearbeitung priorisieren kann.
[fs-toc-h2]Die häufigsten Fehler – und wie Sie sie vermeiden
Fehler 1: Zu spät anfangen
Wer die Löschungsbewilligung erst bei Bedarf beantragt, riskiert Verzögerungen. Gerade beim Immobilienverkauf sollten Sie den Prozess mindestens acht Wochen vor dem geplanten Notartermin starten.
Fehler 2: Löschungsbewilligung ohne Beglaubigung einreichen
Das Grundbuchamt akzeptiert nur notariell beglaubigte Löschungsbewilligungen. Eine einfache Kopie oder ein Scan reicht nicht aus.
Fehler 3: Falsche Bank kontaktieren
Bei Darlehen, die zwischenzeitlich an andere Kreditinstitute abgetreten wurden, ist die ursprüngliche Bank möglicherweise nicht mehr die richtige Ansprechpartnerin. Prüfen Sie anhand Ihrer Kontoauszüge, wer aktuell Ihre Grundschuld hält.
Fehler 4: Grundschuld bei Bankwechsel löschen statt abtreten
Wenn Sie die Grundschuld für eine neue Finanzierung bei einer anderen Bank weiter nutzen möchten, ist eine Abtretung günstiger als eine Löschung und anschließende Neubestellung.
[fs-toc-h2]Löschung oder Abtretung: Was ist in Ihrem Fall besser?
Wenn Sie nach der Ablösung eines Darlehens eine neue Finanzierung bei einer anderen Bank planen, haben Sie zwei Möglichkeiten:
Löschung: Die Grundschuld wird aus dem Grundbuch entfernt. Die neue Bank bestellt eine neue Grundschuld. Kosten: zweimal Notar- und Grundbuchgebühren.
Abtretung: Die bestehende Grundschuld wird auf die neue Bank übertragen. Nur ein Vorgang, keine neue Bestellung notwendig. In der Regel günstiger und schneller.
Für den Verkauf einer Immobilie ist die Löschung in der Regel der sauberere Weg. Bei einem Bankwechsel im Rahmen einer Anschlussfinanzierung lohnt sich ein Vergleich beider Optionen – Ihr Notar oder Finanzierungsberater kann die günstigere Variante für Ihren konkreten Fall berechnen.
Wie lange dauert es, bis ich die Löschungsbewilligung von meiner Bank bekomme?
Die meisten Banken stellen die Löschungsbewilligung innerhalb von ein bis drei Wochen nach vollständiger Darlehensrückzahlung aus. Bei Direktbanken kann es etwas länger dauern.
Muss ich die Grundschuld nach Abzahlung des Darlehens sofort löschen?
Nein. Eine sofortige Löschung ist nicht vorgeschrieben. Wenn kein Verkauf oder Bankwechsel geplant ist, kann die Grundschuld im Grundbuch verbleiben – sie stört in diesem Fall nicht.
Kann ich die Löschung selbst beim Grundbuchamt beantragen?
Nein. Für die Löschung einer Grundschuld ist die notarielle Mitwirkung gesetzlich vorgeschrieben. Ein Notar muss den Antrag einreichen.
Was kostet die Löschung einer Grundschuld von 300.000 Euro?
Bei einer Grundschuldhöhe von 300.000 Euro liegen die Gesamtkosten erfahrungsgemäß bei rund 400 bis 550 Euro, inklusive Notargebühr und Grundbuchgebühr. Eine genaue Kostenschätzung erhalten Sie beim Notar.
Was passiert, wenn ich die Löschungsbewilligung verliere?
Die Bank kann die Löschungsbewilligung in der Regel erneut ausstellen – häufig gegen eine Gebühr. Klären Sie das direkt mit Ihrer Bank.
Kann eine Grundschuld auch ohne Darlehen bestehen bleiben?
Ja. Grundschuld und Darlehen sind rechtlich unabhängig. Eine Grundschuld kann bestehen bleiben, auch wenn kein Darlehen mehr vorhanden ist. Sie wird erst aktiv, wenn die Bank sie geltend macht – was nach vollständiger Rückzahlung nicht mehr möglich ist.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Finanzierungsberatung. Kosten, Fristen und Abläufe können je nach Bank, Notar und Grundbuchamt abweichen.
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