Nichtabnahmeentschädigung: Was ist das und wann fällt sie an?
Alles Wichtige zur Nichtabnahmeentschädigung bei Baufinanzierungen
Eine Nichtabnahmeentschädigung kann Immobilienkäufer teuer zu stehen kommen - oft mehrere tausend Euro. Bei Forward-Darlehen und geplatzten Immobilienkäufen droht diese kostspielige Falle besonders häufig. Dieser umfassende Ratgeber erklärt Ihnen, wann eine Nichtabnahmeentschädigung anfällt, wie Banken sie berechnen und vor allem: wie Sie die Nichtabnahmeentschädigung vermeiden oder sogar zurückfordern können.
Mit der aktuellen BGH-Rechtsprechung von 2025 haben sich völlig neue Möglichkeiten für Verbraucher eröffnet, bereits gezahlte Nichtabnahmeentschädigungen zurückzuholen. Wenn Sie sich grundsätzlich über Finanzierungsmöglichkeiten informieren möchten, finden Sie in unserem ausführlichen Baufinanzierung-Ratgeber alle wichtigen Informationen zu Zinsen, Laufzeiten und optimalen Finanzierungsstrategien.
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[fs-toc-h2]1. Was ist eine Nichtabnahmeentschädigung und wann entsteht sie?
Die Nichtabnahmeentschädigung ist eine Schadensersatzzahlung an die Bank, wenn du ein zugesagtes Darlehen nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist nicht abnimmst. Mit der Unterzeichnung des Baufinanzierung-Vertrages verpflichtest du dich rechtlich zur Abnahme des Kredits zum festgelegten Zeitpunkt. Diese Nichtabnahmeentschädigung kann bei verschiedenen Finanzierungsformen anfallen - besonders häufig bei Forward-Darlehen und Anschlussfinanzierungen.
Wenn du mehr über die Grundlagen der Immobilienfinanzierung erfahren möchtest, empfehlen wir dir unseren umfassenden Baufinanzierung-Ratgeber. Dort erhältst du wichtige Informationen zu aktuellen Zinsen, Laufzeiten und Finanzierungsmodellen, die dir helfen, von Anfang an die richtige Entscheidung zu treffen.
Rechtliche Grundlage: Die Nichtabnahmeentschädigung basiert auf §§ 280, 281 BGB (Schadensersatz wegen Pflichtverletzung). Laut § 305c BGB gilt eine Nichtabnahmeentschädigung nicht als "Überraschungsklausel", sofern sie jährlich 3% der Kreditsumme nicht übersteigt.
Typische Situationen für eine Nichtabnahmeentschädigung:
- Forward-Darlehen bei Anschlussfinanzierung: Du hast dir für die kommende Anschlussfinanzierung günstige Zinsen gesichert, aber die Bauzinsen sind zwischenzeitlich noch weiter gefallen. Detaillierte Informationen zu Forward-Darlehen und Anschlussfinanzierung-Strategien findest du in unserem Spezialratgeber
- Immobilienkauf platzt: Der Verkäufer springt ab oder die Baufinanzierung wird anderweitig nicht mehr benötigt
- Baukosten fallen niedriger aus: Du benötigst nicht die gesamte Darlehenssumme deiner Baufinanzierung
- Wechsel zu einer anderen Bank: Du hast nach Vertragsschluss ein günstigeres Finanzierungsangebot gefunden
Abgrenzung zur Vorfälligkeitsentschädigung: Während die Nichtabnahmeentschädigung bei nicht abgenommenen Darlehen anfällt, wird die Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Rückzahlung bereits ausgezahlter Kredite fällig.
Sofort-Maßnahmen zur Nichtabnahmeentschädigung-Vermeidung:
- Widerrufsfrist prüfen: Sind seit Baufinanzierung-Vertragsschluss weniger als 14 Tage vergangen?
- Widerrufsbelehrung kontrollieren: Enthält sie alle Pflichtangaben zur Nichtabnahmeentschädigung?
- Formfehler im Baufinanzierung-Vertrag suchen: Fehlen wichtige Angaben zu Zinsen oder Kündigungsrechten?
- Dokumentation sammeln: Alle Unterlagen der Beratung über Nichtabnahmeentschädigung-Risiken und des Vertragsabschlusses
Mittelfristige Prüfung der Nichtabnahmeentschädigung:
- Beratungsqualität bewerten: Wurden alle Nichtabnahmeentschädigung-Risiken bei der Baufinanzierung ausreichend erklärt?
- Ersatzkreditnehmer suchen: Kannst du der Bank einen gleichwertigen Kunden für die Baufinanzierung präsentieren?
- Rechtliche Beratung einholen: Lass deine Optionen bezüglich der Nichtabnahmeentschädigung professionell prüfen
- Verhandlung mit der Bank: Versuche eine einvernehmliche Lösung zur Nichtabnahmeentschädigung-Reduzierung
Bei bereits gezahlter Nichtabnahmeentschädigung:
- Rückforderung prüfen: Waren Vermittlerberatung oder Bank-Berechnung der Nichtabnahmeentschädigung fehlerhaft?
- Verjährungsfristen beachten: In der Regel 3 Jahre nach Kenntnis der Nichtabnahmeentschädigung-Zahlung
- Rechtsschutzversicherung kontaktieren: Übernimmt oft die Kosten der Nichtabnahmeentschädigung-Rechtsverfolgung
[fs-toc-h2]2. Berechnung der Nichtabnahmeentschädigung: Die zwei Methoden
Banken können bei der Berechnung der Nichtabnahmeentschädigung zwischen zwei Methoden wählen, die theoretisch zum gleichen Ergebnis führen sollten. Die Höhe der Nichtabnahmeentschädigung hängt maßgeblich von der Zinsdifferenz zwischen ursprünglich vereinbarten Konditionen und aktuellen Marktkonditionen ab.
Aktiv-Passiv-Methode (häufiger verwendet)
- Grundlage: Vergleich zwischen entgangenen Darlehenszinsen aus der Baufinanzierung und möglicher Rendite bei Anlage in Hypothekenpfandbriefen
- Berechnung: Zinsdifferenz × Restlaufzeit = Grundbetrag der Nichtabnahmeentschädigung
- Vorteil: Höhere Transparenz, da Pfandbriefrenditen öffentlich verfügbar sind
Aktiv-Aktiv-Methode (seltener verwendet)
- Grundlage: Annahme, dass die Bank das Geld zu aktuellen Konditionen an andere Kunden verleihen könnte
- Berechnung: Differenz zwischen vereinbarten und aktuellen Darlehenszinsen bei Baufinanzierungen
- Nachteil: Weniger transparent, da schwer nachprüfbar
Zusätzliche Kostenkomponenten bei der Nichtabnahmeentschädigung:
- Bearbeitungsentgelt: Bis zu 50€ für die Berechnung der Nichtabnahmeentschädigung (BGH-Urteil vom 8. Juni 2021)
- Abzug von Risikokosten: Da kein Ausfallrisiko mehr besteht, reduziert sich die Nichtabnahmeentschädigung
- Abzug von Verwaltungskosten: Ersparnis durch wegfallende Kreditbetreuung mindert die Nichtabnahmeentschädigung
Praxis-Tipp: Um vorab eine realistische Einschätzung der Finanzierungskosten und möglicher Nichtabnahmeentschädigung zu erhalten, nutze unsere kostenlosen Rechner-Tools. Diese helfen dir dabei, verschiedene Szenarien durchzuspielen und die optimale Finanzierungsstrategie zu entwickeln.
[fs-toc-h2]3. Aktuelle BGH-Rechtsprechung 2025: Neue Chancen für Verbraucher
Das wegweisende BGH-Urteil vom 20. Februar 2025 (Az. I ZR 122/23) hat die Rechtslage zur Nichtabnahmeentschädigung deutlich zugunsten von Verbrauchern verändert. Besonders Kunden, die unzureichend über die Risiken von Forward-Darlehen und Baufinanzierungen aufgeklärt wurden, profitieren von der neuen Rechtsprechung.
Kernaussagen des BGH-Urteils zur Nichtabnahmeentschädigung:
- Vermittlerhaftung: Finanzierungsvermittler haften persönlich für unzureichende Aufklärung über Nichtabnahmeentschädigung-Risiken
- Verharmlosung unzulässig: Reale Risiken einer Nichtabnahmeentschädigung dürfen nicht als "nur theoretisch" dargestellt werden
- Schadenersatzpflicht: Vermittler können zur vollständigen Erstattung gezahlter Nichtabnahmeentschädigungen verpflichtet werden
- Aufklärungspflicht über Alternativen: Vermittler müssen über Baufinanzierungen mit aufschiebender Bedingung informieren
Praxisfall aus dem BGH-Urteil zur Nichtabnahmeentschädigung:
Ein Ehepaar zahlte nach geplatztem Hauskauf 35.000€ Nichtabnahmeentschädigung für ihre nicht abgenommene Baufinanzierung. Der BGH entschied: Der Vermittler hätte umfassender über das Risiko eines gescheiterten Kaufs und die daraus resultierende Nichtabnahmeentschädigung aufklären müssen. Das Ehepaar kann die gesamte Nichtabnahmeentschädigung vom Vermittler zurückfordern.
Wichtiger Hinweis: Diese Rechtsprechung betrifft alle Arten von Immobilienfinanzierungen - von der klassischen Baufinanzierung bis zur Anschlussfinanzierung per Forward-Darlehen. Wenn du dich über die verschiedenen Finanzierungsarten und deren spezifische Risiken informieren möchtest, findest du detaillierte Erläuterungen in unserem Anschlussfinanzierung-Ratgeber. Dort erklären wir auch Forward-Darlehen und deren Vor- und Nachteile ausführlich.
Rechtliche Obergrenze der Nichtabnahmeentschädigung:
Nach § 305c BGB ist eine Nichtabnahmeentschädigung von max. 3% der Kreditsumme pro Jahr zulässig. Bei einer 300.000€ Baufinanzierung mit 5 Jahren Restlaufzeit wären das maximal 45.000€ Nichtabnahmeentschädigung.
Beispielrechnung Nichtabnahmeentschädigung (Aktiv-Passiv-Methode):
Ausgangslage für Baufinanzierung:
- Darlehenssumme: 200.000€
- Vereinbarter Zins: 3,5%
- Aktueller Pfandbriefzins: 2,8%
- Restlaufzeit: 8 Jahre
Berechnung der Nichtabnahmeentschädigung:
- Zinsdifferenz: 3,5% - 2,8% = 0,7%
- Jährlicher Schaden: 200.000€ × 0,7% = 1.400€
- Gesamtschaden: 1.400€ × 8 Jahre = 11.200€
- Abzgl. Risikokosten (ca. 0,1%): 200€ × 8 = 1.600€
- Nichtabnahmeentschädigung: ca. 9.600€
Wichtige Fristen bei der Nichtabnahmeentschädigung:
- Widerrufsfrist: 14 Tage nach Baufinanzierung-Vertragsschluss für kostenfreie Stornierung
- Verjährung Nichtabnahmeentschädigung-Rückforderung: 3 Jahre nach Kenntniserlangung
- Forward-Darlehen Vorlaufzeit: Meist 6-60 Monate vor Zinsbindungsende bei Anschlussfinanzierungen
Besondere Verbraucherschutzrechte gegen Nichtabnahmeentschädigung:
Bei Fehlern in der Widerrufsbelehrung kann die Baufinanzierung teilweise noch Jahre später widerrufen werden - ohne jede Nichtabnahmeentschädigung an die Bank! Nutze unsere Rechner-Tools zur Kostenkalkulation.
[fs-toc-h2]4. Wann kannst du die Nichtabnahmeentschädigung vermeiden?
Die Nichtabnahmeentschädigung lässt sich in vielen Fällen vollständig vermeiden, wenn du deine Rechte kennst und rechtzeitig handelst. Besonders bei Baufinanzierungen und Forward-Darlehen gibt es bewährte Strategien zur Vermeidung der Nichtabnahmeentschädigung.
Legale Vermeidungsstrategien der Nichtabnahmeentschädigung:
1. Widerruf innerhalb von 14 Tagen
- Kostenfrei möglich ohne Begründung - keine Nichtabnahmeentschädigung fällig
- Prüfe die Widerrufsbelehrung deiner Baufinanzierung auf Fehler
- Bei fehlerhafter Belehrung verlängert sich die Widerrufsfrist automatisch
2. Fehlerhafte Widerrufsbelehrung (Widerrufsjoker)
- Bei fehlerhafter Belehrung in Baufinanzierung-Verträgen verlängert sich die Widerrufsfrist
- Teilweise sogar unbegrenzt widerrufbar - ohne jede Nichtabnahmeentschädigung
- Lass dies unbedingt anwaltlich prüfen, bevor du eine Nichtabnahmeentschädigung zahlst
3. Formfehler im Darlehensvertrag vermeiden Nichtabnahmeentschädigung
- Fehlende Pflichtangaben zu Kündigungsrechten in Baufinanzierung-Verträgen
- Unvollständige Zinsangaben bei Anschlussfinanzierungen
- Unwirksame AGB-Klauseln zur Nichtabnahmeentschädigung
4. Ersatzkreditnehmer präsentieren
- BGH-Urteil von 1989: Bank muss gleichwertigen Ersatzkunden akzeptieren
- Gleiche Bonität und gleiches Finanzierungsobjekt erforderlich
- Keine zusätzlichen Bedingungen oder Nichtabnahmeentschädigung der Bank zulässig
Expertentipp: Um solche Probleme von vornherein zu vermeiden, lass dich vor Abschluss einer Baufinanzierung ausführlich über alle Risiken beraten. Unser erfahrenes Team erklärt dir alle Fallstricke transparent und entwickelt mit dir eine risikoarme Finanzierungsstrategie, die dein Nichtabnahmeentschädigung-Risiko minimiert.
[fs-toc-h2]5. Rückforderung bereits gezahlter Nichtabnahmeentschädigungen
Nach der neuen BGH-Rechtsprechung von 2025 bestehen ausgezeichnete Chancen auf Rückforderung bereits gezahlter Nichtabnahmeentschädigungen. Besonders bei Baufinanzierungen und Forward-Darlehen haben Verbraucher jetzt deutlich stärkere Rechte.
Rückforderung der Nichtabnahmeentschädigung vom Vermittler:
- Unzureichende Risikoaufklärung: Vermittler hat Risiken einer Nichtabnahmeentschädigung bei Baufinanzierungen verharmlost
- Fehlende Alternativaufklärung: Keine Hinweise auf Baufinanzierungen mit aufschiebender Bedingung zur Vermeidung der Nichtabnahmeentschädigung
- Falsche Empfehlungen: Verfrühter Vertragsabschluss ohne zwingenden Grund erhöht Nichtabnahmeentschädigung-Risiko
- Mangelhafte Forward-Darlehen Beratung: Unzureichende Aufklärung über Nichtabnahmeentschädigung bei Anschlussfinanzierungen
Rückforderung der Nichtabnahmeentschädigung von der Bank:
- Fehlerhafte Berechnung: Viele Banken berechnen die Nichtabnahmeentschädigung zu ihren Gunsten
- Unwirksame Klauseln: Intransparente Berechnungsgrundlagen für die Nichtabnahmeentschädigung in Baufinanzierung-Verträgen
- Überhöhte Bearbeitungsgebühren: Mehr als 50€ für Nichtabnahmeentschädigung-Berechnung meist unzulässig
- Falsche Zinssätze: Verwendung unzutreffender Referenzzinsen bei der Nichtabnahmeentschädigung
Wenn du von einer Forward-Darlehen-Problematik betroffen bist, findest du in unserem Anschlussfinanzierung-Ratgeber spezifische Informationen zu deinen Rechten und Handlungsmöglichkeiten. Dort erklären wir auch, wie du künftig solche Situationen vermeiden kannst.
Wichtiger Hinweis: Auch bereits gezahlte Nichtabnahmeentschädigungen können noch Jahre später zurückgefordert werden, wenn Rechtsfehler bei der Baufinanzierung oder Anschlussfinanzierung vorliegen. Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre ab Kenntniserlangung.
[fs-toc-h2]6. Praxistipps: So kontrollierst du die Berechnung der Nichtabnahmeentschädigung
Lass die Berechnung der Nichtabnahmeentschädigung immer von einem Experten überprüfen, bevor du zahlst. Bei Baufinanzierungen und Anschlussfinanzierungen entstehen häufig Fehler, die die Nichtabnahmeentschädigung künstlich in die Höhe treiben.
Typische Berechnungsfehler bei der Nichtabnahmeentschädigung:
- Zu niedrig angesetzter Risikoabschlag: Macht die Nichtabnahmeentschädigung für Baufinanzierungen teurer als zulässig
- Falsche Berücksichtigung von Sondertilgungsrechten: Reduziert den tatsächlichen Schaden und damit die Nichtabnahmeentschädigung
- Überhöhte Bearbeitungsgebühren: Über 50€ für Nichtabnahmeentschädigung-Berechnung meist unwirksam
- Unzutreffende Laufzeitannahmen: Beeinflusst die Höhe der Nichtabnahmeentschädigung bei Forward-Darlehen erheblich
- Falsche Referenzzinssätze: Verwendung unzutreffender Pfandbriefrenditen erhöht die Nichtabnahmeentschädigung unzulässig
Deine Kontrollmöglichkeiten für die Nichtabnahmeentschädigung:
- Fordere eine detaillierte Berechnungsaufstellung der Nichtabnahmeentschädigung von deiner Bank
- Lass die Nichtabnahmeentschädigung-Berechnung durch einen Sachverständigen prüfen
- Nutze Rechner-Tools für eine Plausibilitätskontrolle der Nichtabnahmeentschädigung
- Hole eine zweite Expertenmeinung zur Nichtabnahmeentschädigung-Höhe ein
- Vergleiche mit anderen Anschlussfinanzierung-Anbietern die üblichen Nichtabnahmeentschädigung-Sätze
Experten-Service: Unser Team prüft deine Nichtabnahmeentschädigung kostenfrei auf Plausibilität. Durch unseren Zugang zu über 600 Banken können wir dir nicht nur bei der Überprüfung helfen, sondern auch Einsparpotentiale bei deiner zukünftigen Baufinanzierung aufzeigen. Kontaktiere uns über /baufinanzierung für eine unverbindliche Erstberatung.
[fs-toc-h2]7. Alternativen und Präventionsstrategien für die Zukunft
Die beste Nichtabnahmeentschädigung ist die, die gar nicht erst anfällt. Mit intelligenter Vertragsgestaltung kannst du das Risiko einer Nichtabnahmeentschädigung bei Baufinanzierungen und Anschlussfinanzierungen von vornherein minimieren.
Smarte Vertragsgestaltung zur Nichtabnahmeentschädigung-Vermeidung:
Baufinanzierung mit aufschiebender Bedingung: Der Darlehensvertrag wird nur wirksam, wenn der Immobilienkauf tatsächlich stattfindet. Dies verhindert das Risiko einer Nichtabnahmeentschädigung von vornherein und ist besonders bei unsicheren Kaufverhandlungen empfehlenswert.
Flexible Abruffristen vereinbaren: Längere Bereitstellungszeiten bei Baufinanzierungen reduzieren das Nichtabnahmeentschädigung-Risiko, auch wenn sie leicht teurer sind als Standard-Konditionen.
Sonderkündigungsrechte: Verhandle individuelle Ausstiegsklauseln für bestimmte Szenarien zur Vermeidung der Nichtabnahmeentschädigung in deinem Baufinanzierung-Vertrag.
Optimales Timing zur Nichtabnahmeentschädigung-Vermeidung:
- Darlehensvertrag erst nach Kaufvertrag: Reduziert das Nichtabnahmeentschädigung-Risiko bei Baufinanzierungen erheblich
- Kurze Vorlaufzeiten bei Forward-Darlehen: Maximal 12-24 Monate im Voraus für Anschlussfinanzierungen minimiert Nichtabnahmeentschädigung-Risiken
- Professionelle Beratung: Lass dich von unabhängigen Experten über Nichtabnahmeentschädigung-Risiken bei Baufinanzierungen beraten
Modernisierungskredit als Alternative:
In manchen Fällen kann ein flexibler Modernisierungskredit eine sinnvolle Alternative zur klassischen Baufinanzierung sein - besonders wenn das Nichtabnahmeentschädigung-Risiko zu hoch erscheint. Informiere dich über diese Option in unserem Modernisierungskredit-Ratgeber, wo wir die Vor- und Nachteile verschiedener Finanzierungsformen detailliert erläutern.
Unser Service: Wir entwickeln mit dir eine maßgeschneiderte Finanzierungsstrategie, die dein Nichtabnahmeentschädigung-Risiko minimiert und trotzdem optimale Konditionen für deine Baufinanzierung sichert. Durch unseren Zugang zu über 600 Banken können wir dir stets die beste verfügbare Option anbieten. Starte deine risikoarme Finanzierungsplanung.
[fs-toc-h2]8. Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Nichtabnahmeentschädigung
Wie hoch kann eine Nichtabnahmeentschädigung maximal sein?
Nach § 305c BGB sind maximal 3% der Kreditsumme pro Jahr als Nichtabnahmeentschädigung zulässig. Bei einer 400.000€ Baufinanzierung mit 10 Jahren Laufzeit wären das theoretisch bis zu 120.000€ Nichtabnahmeentschädigung. In der Praxis liegen Nichtabnahmeentschädigungen meist zwischen 1-3% der Darlehenssumme.
Kann ich auch nach Jahren noch eine Nichtabnahmeentschädigung zurückfordern?
Ja, wenn Rechtsfehler bei der Baufinanzierung oder Anschlussfinanzierung vorliegen. Die Verjährungsfrist für Nichtabnahmeentschädigung-Rückforderungen beträgt 3 Jahre ab Kenntniserlangung des Schadens. Nach dem neuen BGH-Urteil von 2025 hast du besonders gute Chancen, wenn du unzureichend über Nichtabnahmeentschädigung-Risiken beraten wurdest.
Was ist der Unterschied zwischen Nichtabnahmeentschädigung und Vorfälligkeitsentschädigung?
Die Nichtabnahmeentschädigung fällt an, wenn du eine Baufinanzierung gar nicht erst abnimmst. Die Vorfälligkeitsentschädigung wird dagegen bei vorzeitiger Rückzahlung eines bereits ausgezahlten Darlehens fällig. Beide können bei Baufinanzierungen erhebliche Kosten verursachen.
Muss ich bei einem Forward-Darlehen immer eine Nichtabnahmeentschädigung zahlen?
Nein, es gibt Ausnahmen bei Forward-Darlehen: Widerruf innerhalb 14 Tagen, fehlerhafte Widerrufsbelehrung, Formfehler im Anschlussfinanzierung-Vertrag oder wenn du einen gleichwertigen Ersatzkreditnehmer präsentieren kannst, entfällt die Nichtabnahmeentschädigung. Detaillierte Informationen zu Forward-Darlehen findest du in unserem Anschlussfinanzierung-Ratgeber.
Welche Bearbeitungsgebühren sind bei der Nichtabnahmeentschädigung zulässig?
Laut BGH-Urteil vom 8. Juni 2021 sind pauschal 50€ für die Berechnung der Nichtabnahmeentschädigung zulässig, sofern der Kunde nachweisen kann, dass ein geringerer Schaden entstanden ist. Höhere Gebühren für die Nichtabnahmeentschädigung-Berechnung sind meist unwirksam.
[fs-toc-h2] Fazit: Deine Rechte bei der Nichtabnahmeentschädigung stärken sich
Die Nichtabnahmeentschädigung war lange Zeit ein einseitiges Instrument zugunsten der Banken bei Baufinanzierungen und Anschlussfinanzierungen. Doch die aktuelle Rechtsprechung, insbesondere das wegweisende BGH-Urteil vom 20. Februar 2025, hat das Blatt deutlich zugunsten der Verbraucher gewendet.
Die wichtigsten Erkenntnisse zur Nichtabnahmeentschädigung:
Vermittlerhaftung als Gamechanger: Finanzierungsvermittler müssen umfassend über Nichtabnahmeentschädigung-Risiken bei Baufinanzierungen und Forward-Darlehen aufklären. Versäumen sie dies, haften sie persönlich für entstandene Schäden - einschließlich der gesamten gezahlten Nichtabnahmeentschädigung.
Rückforderung der Nichtabnahmeentschädigung ist möglich: Bereits gezahlte Nichtabnahmeentschädigungen können bei Beratungsfehlern, fehlerhaften Berechnungen oder unwirksamen Vertragsklauseln zurückgefordert werden. Die Erfolgsaussichten für Nichtabnahmeentschädigung-Rückforderungen sind nach der neuen Rechtsprechung deutlich gestiegen.
Prävention ist der beste Schutz vor Nichtabnahmeentschädigung: Durch intelligente Vertragsgestaltung (Baufinanzierung mit aufschiebender Bedingung), professionelle Beratung und bewusstes Timing lässt sich das Nichtabnahmeentschädigung-Risiko von vornherein minimieren.
Handlungsempfehlung bei Nichtabnahmeentschädigung: Wenn du von einer Nichtabnahmeentschädigung betroffen bist - egal ob aktuell oder in der Vergangenheit - lass deine Rechte unbedingt prüfen. Die Chancen auf eine erfolgreiche Abwehr oder Rückforderung der Nichtabnahmeentschädigung waren nie besser als heute.
Bei neuen Baufinanzierungsvorhaben solltest du bereits in der Planungsphase auf erfahrene, unabhängige Berater setzen, die alle Nichtabnahmeentschädigung-Risiken transparent aufzeigen und alternative Lösungswege aufzeigen können.
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