Notarkosten: Rolle bei Kaufvertrag und Grundbucheintrag
Notarkosten: Rolle bei Kaufvertrag und Grundbucheintrag
Notarkosten sind ein fester Bestandteil jedes Immobilienkaufs in Deutschland, da die notarielle Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben ist. Diese Kosten betragen typischerweise 1,5 bis 2 Prozent des Kaufpreises und umfassen sowohl die Betreuung des Kaufvertrags als auch den Grundbucheintrag. Unser Ratgeber erklärt dir, welche Aufgaben der Notar übernimmt, wie sich die Kosten zusammensetzen und wo Einsparpotenziale liegen.

[fs-toc-h2]1. Warum ist ein Notar beim Immobilienkauf unverzichtbar?
Der Notar nimmt beim Immobilienkauf eine zentrale und gesetzlich vorgeschriebene Rolle ein. Ohne notarielle Beurkundung ist ein Kaufvertrag für Immobilien in Deutschland rechtlich unwirksam, wie § 311b des Bürgerlichen Gesetzbuchs eindeutig festlegt. Diese Vorschrift dient dem Schutz aller Beteiligten vor übereilten Entscheidungen bei einem der wichtigsten Geschäfte des Lebens.
Der Notar fungiert als neutraler Vermittler zwischen Käufer und Verkäufer und sorgt dafür, dass beide Parteien ihre Rechte und Pflichten vollständig verstehen. Seine Aufgaben gehen weit über das reine "Unterschriften beglaubigen" hinaus und umfassen eine umfassende rechtliche Betreuung des gesamten Kaufprozesses.
Kernaufgaben des Notars beim Immobilienkauf:
- Vertragsentwurf: Erstellung eines rechtssicheren Kaufvertrags
- Beratung: Aufklärung über alle Vertragsklauseln und rechtlichen Folgen
- Beurkundung: Offizielle Beglaubigung des Vertrags im Notartermin
- Kaufabwicklung: Koordination aller Schritte bis zur Eigentumsübertragung
- Grundbucheintrag: Veranlassung der Eigentumsumschreibung
Diese umfassende Betreuung rechtfertigt die anfallenden Notarkosten, da sie sowohl Käufer als auch Verkäufer vor rechtlichen Problemen schützt. Der Notar prüft beispielsweise die Berechtigung des Verkäufers, klärt Lasten im Grundbuch und sorgt dafür, dass der Eigentumsübergang ordnungsgemäß vollzogen wird.
Tipp: Mit unserem Baufinanzierungsrechner kannst du bereits vorab alle Nebenkosten inklusive der Notarkosten in deine Finanzierungsplanung einbeziehen und verschiedene Szenarien durchrechnen.
[fs-toc-h2]2. Wie setzen sich die Notarkosten beim Kaufvertrag zusammen?
Die Notarkosten beim Immobilienkauf sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) bundesweit einheitlich geregelt und können daher nicht verhandelt werden. Die Gebühren richten sich nach dem Kaufpreis der Immobilie und verschiedenen Gebührensätzen für unterschiedliche Tätigkeiten. Diese gesetzliche Regelung sorgt für Transparenz und Planbarkeit, bedeutet aber auch, dass ein Preisvergleich zwischen verschiedenen Notaren sinnlos ist.
Die Beurkundung des Kaufvertrags selbst wird mit einer doppelten Gebühr (2,0-Gebühr) nach der Gebührentabelle des GNotKG berechnet. In dieser Grundgebühr sind bereits die Beratung, die Erstellung des Vertragsentwurfs und die eigentliche Beurkundung enthalten. Der Notar erhält somit keine separate Vergütung für Beratungsgespräche oder die Vertragsvorbereitung.
Zusätzlich zur Beurkundungsgebühr fallen weitere Kosten für die Abwicklung des Kaufvertrags an. Für die Betreuung des Vollzugs kann der Notar jeweils eine halbe Gebühr (0,5-Gebühr) berechnen. Dies umfasst die Koordination mit Behörden, die Einholung von Genehmigungen und die Überwachung der Zahlungsabläufe.
Typische Gebührenbestandteile beim Immobilienkauf:
- Beurkundung Kaufvertrag: 2,0-Gebühr
- Vollzugsbetreuung: 0,5-Gebühr
- Betreuung Eigentumsumschreibung: 0,5-Gebühr
- Auslagen: 20-50 Euro für Porto und Kommunikation
- Mehrwertsteuer: 19% auf alle Gebühren
Bei einem Kaufpreis von 300.000 Euro ergeben sich daraus Notarkosten von etwa 2.000 bis 3.000 Euro, je nachdem welche zusätzlichen Dienstleistungen in Anspruch genommen werden. Diese degressive Gebührenstaffel bedeutet, dass bei höheren Kaufpreisen der prozentuale Anteil der Notarkosten sinkt.
Hinweis: Falls du eine Baufinanzierung benötigst und eine Grundschuld eingetragen werden muss, entstehen zusätzliche Notarkosten für die Grundschuldbestellung. Diese werden separat berechnet und erhöhen die Gesamtkosten entsprechend.
Kaufpreis: 400.000 Euro
- Beurkundung Kaufvertrag (2,0-Gebühr): ca. 1.870 Euro
- Vollzugsbetreuung (0,5-Gebühr): ca. 470 Euro
- Betreuung Eigentumsumschreibung (0,5-Gebühr): ca. 470 Euro
- Auslagen und Kommunikation: ca. 30 Euro
- Zwischensumme netto: ca. 2.840 Euro
- Mehrwertsteuer (19%): ca. 540 Euro
- Gesamtkosten Notarkosten: ca. 3.380 Euro
Das entspricht etwa 0,85% des Kaufpreises. Hinzu kommen noch die separaten Grundbuchkosten von etwa 0,5% des Kaufpreises.
[fs-toc-h2]3. Welche Kosten entstehen beim Grundbucheintrag?
Der Grundbucheintrag ist der finale und rechtlich entscheidende Schritt beim Immobilienkauf, denn erst mit der Eintragung im Grundbuch wirst du offiziell Eigentümer der Immobilie. Diese Eintragung erfolgt nicht automatisch, sondern muss vom Notar beim zuständigen Grundbuchamt beantragt werden. Die dabei entstehenden Grundbuchkosten sind zusätzlich zu den Notarkosten zu entrichten und ebenfalls gesetzlich geregelt.
Die Grundbuchgebühren berechnen sich separat nach der Gebührentabelle für Grundbuchämter und betragen typischerweise etwa 0,5 Prozent des Kaufpreises. Diese Kosten decken verschiedene Eintragungen ab, die im Zuge des Eigentumsübergangs notwendig werden. Der komplette Vorgang kann sich über mehrere Wochen erstrecken, da verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
Der Prozess beginnt mit der Eintragung einer Auflassungsvormerkung, die den Käufer bereits vor der endgültigen Eigentumsübertragung schützt. Diese Vormerkung verhindert, dass der Verkäufer die Immobilie während der Abwicklungszeit an andere verkauft oder zusätzlich belastet. Erst nach Zahlung der Grunderwerbsteuer und Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung erfolgt die endgültige Eigentumsumschreibung.
Schritte beim Grundbucheintrag:
- Auflassungsvormerkung: Schutz des Käufers während der Abwicklung
- Prüfung der Voraussetzungen: Grunderwerbsteuer muss bezahlt sein
- Eigentumsumschreibung: Eintragung des neuen Eigentümers
- Löschung der Vormerkung: Abschluss des Übertragungsprozesses
Falls du für den Immobilienkauf eine Baufinanzierung aufnimmst, muss zusätzlich eine Grundschuld für die finanzierende Bank eingetragen werden. Diese Grundschuldbestellung verursacht weitere Grundbuchkosten, die sich nach der Höhe der einzutragenden Grundschuld richten. Die Bank verlangt diese Eintragung als Sicherheit für das Darlehen und ohne sie ist keine Finanzierung möglich.
Tipp: Bei einer Anschlussfinanzierung können oft bestehende Grundschulden übertragen werden, wodurch neue Grundbuchkosten vermieden werden. Dies kann erhebliche Einsparungen bedeuten.
[fs-toc-h2]4. Wann werden die Notarkosten fällig und wer zahlt sie?
Die Fälligkeit der Notarkosten ist klar geregelt und erfolgt stufenweise entsprechend den erbrachten Leistungen. Grundsätzlich werden die Kosten sofort nach Erbringung der jeweiligen Dienstleistung fällig, auch wenn der gesamte Kaufprozess noch nicht abgeschlossen ist. Diese Regelung sorgt dafür, dass der Notar nicht in Vorleistung gehen muss und seine Arbeit zeitnah vergütet wird.
Die erste Rechnung erhältst du typischerweise ein bis zwei Wochen nach der Beurkundung des Kaufvertrags. Diese umfasst die Beurkundungsgebühren und eventuell bereits angefallene Vollzugskosten. Die Grundbuchkosten werden separat in Rechnung gestellt, meist vier bis sechs Wochen nach der Beurkundung, wenn die entsprechenden Eintragungen beim Grundbuchamt beantragt wurden.
Bei der Kostentragung gilt grundsätzlich, dass derjenige zahlt, wer den Auftrag erteilt hat. In der Praxis bedeutet dies meist, dass der Käufer den überwiegenden Teil der Notarkosten trägt, da er von den meisten Dienstleistungen profitiert. Der Verkäufer übernimmt normalerweise nur die Kosten für die Löschung eventuell bestehender Grundschulden oder anderer Belastungen.
Typische Kostenverteilung:
- Käufer zahlt: Beurkundung, Vollzug, Eigentumsumschreibung, neue Grundschuld
- Verkäufer zahlt: Löschung alter Grundschulden und Belastungen
- Beide haften: Gesamtschuldnerisch für alle angefallenen Kosten
Diese Aufteilung kann jedoch im Kaufvertrag individuell geregelt werden. Manchmal übernimmt der Verkäufer aus strategischen Gründen einen größeren Anteil der Notarkosten, um den Verkauf zu erleichtern oder einen höheren Kaufpreis durchsetzen zu können. Solche Vereinbarungen müssen explizit im Kaufvertrag festgehalten werden.
Wichtiger Hinweis: Die Notarkosten und Grundbuchkosten müssen meist vor der Auszahlung der Baufinanzierung beglichen werden. Plane diese Kosten daher unbedingt als Teil deines Eigenkapitals ein, da sie nicht über das Darlehen finanziert werden können.
Vor der Beurkundung:
- Kostenvoranschlag vom Notar anfordern
- Eigenkapital für Nebenkosten bereitstellen
- Finanzierung der Notarkosten klären
Nach der Beurkundung (1-2 Wochen):
- Rechnung für Beurkundungsgebühren
- Zahlung binnen 2 Wochen fällig
- Vollzug des Kaufvertrags beginnt
Nach Grundbuchantrag (4-6 Wochen):
- Rechnung für Grundbuchkosten
- Separate Zahlung an Grundbuchamt
- Eigentumsübertragung wird vollzogen
[fs-toc-h2]5. Wie lassen sich Notarkosten beim Immobilienkauf reduzieren?
Obwohl die Notarkosten gesetzlich festgelegt sind und nicht verhandelt werden können, gibt es dennoch einige legale Strategien, um diese Kosten zu reduzieren oder zu optimieren. Diese Einsparmöglichkeiten erfordern meist eine strategische Planung bereits vor dem Immobilienkauf und können bei größeren Transaktionen durchaus nennenswerte Beträge ausmachen.
Die wirksamste Methode zur Kostenreduzierung ist der separate Kauf von Grundstück und Gebäude bei Neubauprojekten. Wenn du zuerst nur das unbebaute Grundstück erwirbst und später einen separaten Bauvertrag abschließt, fallen die Notarkosten nur für den meist deutlich niedrigeren Grundstückspreis an. Der Bauvertrag mit dem Bauunternehmen muss nicht notariell beurkundet werden, wodurch erhebliche Kosten gespart werden können.
Eine weitere Einsparmöglichkeit liegt im Verzicht auf ein Notaranderkonto. Normalerweise wickelt der Notar die Kaufpreiszahlung über ein spezielles Treuhandkonto ab, um beide Parteien zu schützen. Für diese Dienstleistung fällt eine zusätzliche Treuhandgebühr an, die bei größeren Kaufpreisen durchaus 400-500 Euro betragen kann. Bei entsprechendem Vertrauen zwischen den Parteien kann darauf verzichtet und der Kaufpreis direkt überwiesen werden.
Einsparmöglichkeiten bei Notarkosten:
- Grundstück separat kaufen: Reduziert die Bemessungsgrundlage erheblich
- Verzicht auf Notaranderkonto: Spart Treuhandgebühren
- Bestehende Grundschuld übertragen: Vermeidet neue Grundbuchkosten
- Auflassungsvormerkung weglassen: Nur bei besonderen Vertrauensverhältnissen
Bei Umschuldungen oder Anschlussfinanzierungen kann oft eine bestehende Grundschuld auf die neue Bank übertragen werden, anstatt eine neue einzutragen. Diese Grundschuldabtretung ist deutlich günstiger als eine Neueintragung und kann mehrere hundert Euro sparen. Die Übertragung muss allerdings von der alten Bank mitgetragen werden.
Tipp: Bei einer Modernisierungsfinanzierung können oft vereinfachte Verfahren angewandt werden, die zu geringeren Notarkosten führen. Informiere dich frühzeitig über die verschiedenen Finanzierungsoptionen.
[fs-toc-h2]6. Welche steuerlichen Aspekte gibt es bei Notarkosten?
Die steuerliche Behandlung von Notarkosten hängt entscheidend davon ab, zu welchem Zweck die Immobilie erworben wird. Diese Unterscheidung hat erhebliche Auswirkungen auf deine Steuerlast und sollte bereits bei der Finanzierungsplanung berücksichtigt werden. Die Finanzverwaltung unterscheidet hier klar zwischen selbstgenutzten und vermieteten Immobilien.
Bei vermieteten Immobilien können die Notarkosten als Anschaffungsnebenkosten über die Nutzungsdauer der Immobilie abgeschrieben werden. Diese Abschreibung erfolgt linear über 50 Jahre und reduziert jährlich deine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Bei einem typischen Notarkostenanteil von 3.000 Euro bedeutet dies eine jährliche Abschreibung von 60 Euro über fünf Jahrzehnte.
Für selbstgenutzte Immobilien sind die Notarkosten hingegen grundsätzlich nicht steuerlich absetzbar. Sie gelten als private Lebenshaltungskosten und können nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben geltend gemacht werden. Ausnahmen bestehen nur in besonderen Fällen, etwa wenn Teile der Immobilie beruflich genutzt werden oder ein häusliches Arbeitszimmer eingerichtet wird.
Steuerliche Behandlung im Überblick:
- Vermietete Immobilien: Abschreibung über 50 Jahre möglich
- Selbstgenutzte Immobilien: Keine steuerliche Absetzbarkeit
- Gewerbliche Nutzung: Sofortige Betriebsausgabe möglich
- Teilweise Vermietung: Anteilige Abschreibung entsprechend der Nutzung
Eine besondere Situation ergibt sich bei gemischt genutzten Immobilien. Wenn du beispielsweise eine Einliegerwohnung vermietest oder Teile des Hauses gewerblich nutzt, können die Notarkosten anteilig entsprechend dem Nutzungsverhältnis abgesetzt werden. Diese anteilige Aufteilung muss jedoch sorgfältig dokumentiert und begründet werden.
Hinweis: Da sich die steuerrechtlichen Regelungen regelmäßig ändern und individuelle Umstände stark variieren können, solltest du bei größeren Immobilieninvestitionen unbedingt einen Steuerberater konsultieren. Dieser kann dir maßgeschneiderte Empfehlungen für deine spezielle Situation geben.
[fs-toc-h2]7. Häufig gestellte Fragen zu Notarkosten
Kann ich den Notar frei wählen oder muss es ein bestimmter sein?
Du kannst grundsätzlich jeden Notar im Bundesgebiet wählen, allerdings ist es praktisch sinnvoll, einen Notar in der Nähe der Immobilie zu beauftragen. Dieser kennt die örtlichen Gegebenheiten, hat direkte Kontakte zum zuständigen Grundbuchamt und kann eventuelle Besonderheiten besser einschätzen. Die Notarkosten sind überall identisch, sodass kein Preisvergleich notwendig ist.
Sind die Notarkosten bundesweit wirklich überall gleich?
Ja, die Notarkosten sind durch das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) bundesweit einheitlich geregelt. Jeder Notar ist gesetzlich verpflichtet, genau diese Gebühren zu erheben - weder mehr noch weniger. Ein Preisvergleich zwischen verschiedenen Notaren ist daher sinnlos, da alle dieselben Tarife anwenden müssen.
Was passiert, wenn der Kaufvertrag nach der Beurkundung platzt?
Wenn der Kaufvertrag nach der notariellen Beurkundung nicht vollzogen wird, bleiben die bereits entstandenen Notarkosten dennoch fällig. Käufer und Verkäufer haften als Gesamtschuldner für alle angefallenen Gebühren. Nur die Kosten für noch nicht erbrachte Leistungen wie den Grundbucheintrag entfallen. Dies ist ein wichtiger Grund, sich vor der Beurkundung über alle Aspekte des Kaufs im Klaren zu sein.
Können Notarkosten über die Baufinanzierung mitfinanziert werden?
In der Regel nein, da die Notarkosten meist vor der Auszahlung des Darlehens fällig werden. Die meisten Banken verlangen, dass die Nebenkosten inklusive Notarkosten aus Eigenkapital finanziert werden. Nur in Ausnahmefällen und bei sehr guter Bonität gewähren manche Banken eine Vollfinanzierung, die auch die Nebenkosten umfasst.
Gibt es einen Unterschied zwischen Notarkosten bei Neu- und Gebrauchtimmobilien?
Die Grundstruktur der Notarkosten ist bei Neu- und Gebrauchtimmobilien identisch. Unterschiede können sich jedoch im Detail ergeben: Bei Neubauten entfallen eventuelle Löschungskosten für alte Grundschulden, dafür können zusätzliche Kosten für Bauverpflichtungen oder Erschließungsvereinbarungen anfallen. Bei Gebrauchtimmobilien müssen oft bestehende Belastungen gelöscht werden, was zusätzliche Kosten verursacht.
[fs-toc-h2] Fazit: Notarkosten als kalkulierbare Investition in Rechtssicherheit
Notarkosten sind ein unvermeidlicher und wichtiger Bestandteil jedes Immobilienkaufs, der Rechtssicherheit und professionelle Abwicklung gewährleistet. Mit etwa 1,5 bis 2 Prozent des Kaufpreises stellen sie eine überschaubare Investition dar, die beide Vertragsparteien vor rechtlichen Problemen schützt. Durch strategische Planung und geschickte Vertragsgestaltung lassen sich diese Kosten optimieren, ohne die Qualität der notariellen Betreuung zu beeinträchtigen. Eine frühzeitige Einbindung in die Finanzierungsplanung zusammen mit unserem Expertenteam hilft dabei, alle Nebenkosten transparent zu kalkulieren und passende Finanzierungslösungen zu finden.
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