Pfandrecht: Rechtliche Sicherung bei Immobilienkrediten
Wie Grundpfandrechte deine Baufinanzierung rechtlich absichern
Bei der Finanzierung einer Immobilie begegnest du unweigerlich dem Begriff des Pfandrechts. Es ist das zentrale Sicherungsinstrument, das Banken voraussetzen, bevor sie Immobilienkredite vergeben. Das Pfandrecht schafft für Kreditgeber die notwendige Sicherheit und ermöglicht dir gleichzeitig den Zugang zu Finanzierungsmitteln für dein Eigenheim. Dieser Ratgeber erklärt dir umfassend, wie Pfandrechte bei Immobilienkrediten funktionieren, welche Arten es gibt und was du in jeder Phase beachten musst.

[fs-toc-h2]1. Was ist ein Pfandrecht bei Immobilienkrediten?
Ein Pfandrecht ist ein dingliches Verwertungsrecht, das im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt ist. Es gibt dem Gläubiger das Recht, bei Zahlungsausfall den verpfändeten Gegenstand zu verwerten und aus dem Erlös seine Forderung zu befriedigen. Im Immobilienbereich sprechen wir von Grundpfandrechten, die auf Grundstücke und Gebäude eingetragen werden.
Grundschuld, Hypothek und Rentenschuld im Vergleich
Das deutsche Recht kennt drei Arten von Grundpfandrechten, wobei sich in der Praxis eine Form klar durchgesetzt hat:
Die Grundschuld ist heute mit über 95 Prozent Marktanteil die dominierende Form der Kreditsicherung. Ihr wesentliches Merkmal ist die Unabhängigkeit von einer konkreten Forderung. Auch nach vollständiger Tilgung bleibt die Grundschuld im Grundbuch bestehen, solange sie nicht aktiv gelöscht wird. Diese Eigenschaft macht sie besonders flexibel für wechselnde Kreditverhältnisse. Wenn du beispielsweise Jahre nach der ersten Finanzierung einen Anbau planst, kannst du die noch eingetragene Grundschuld erneut als Sicherheit nutzen, ohne dass neue Notar- und Grundbuchkosten anfallen.
Die Hypothek war früher die Standardsicherung für Immobilienkredite, spielt heute aber nur noch eine untergeordnete Rolle. Sie ist strikt an die gesicherte Forderung gebunden – Juristen sprechen hier von Akzessorietät. Mit jeder Ratenzahlung sinkt die Hypothek um den getilgten Betrag. Nach vollständiger Rückzahlung erlischt sie automatisch. Diese Koppelung an die Forderung erweist sich in der Praxis als unflexibel: Bei einer Umschuldung müsste die Hypothek komplett neu bestellt werden, was erhebliche Kosten verursacht.
Die Rentenschuld ermöglicht regelmäßige Rentenzahlungen aus dem Grundstück und findet in der heutigen Finanzierungspraxis kaum noch Anwendung.
Wenn du die verschiedenen Finanzierungsformen und deren Konditionen genauer vergleichen möchtest, bietet dir unser Ratgeber zur Baufinanzierung eine detaillierte Übersicht über alle relevanten Kreditmodelle und Berechnungsmöglichkeiten.
Akzessorietät: Der entscheidende Unterschied
Das Prinzip der Akzessorietät ist der zentrale Unterschied zwischen Hypothek und Grundschuld. Bei der Hypothek bedeutet Akzessorietät, dass die Sicherheit untrennbar mit der Forderung verbunden ist. Erlischt die Forderung durch Zahlung, erlischt automatisch auch die Hypothek. Die Grundschuld hingegen ist nicht akzessorisch – sie existiert unabhängig von der Forderung. Nach vollständiger Tilgung wandelt sie sich in eine Eigentümergrundschuld um, die dir selbst gehört.
Rechenbeispiel zur Kostenersparnis:Bei einer Umschuldung über 300.000 Euro entstehen folgende Kosten:
- Mit bestehender Grundschuld (nur Abtretung): circa 150 Euro
- Mit Hypothek (Neubestellung erforderlich): circa 3.000 Euro
- Ersparnis durch Grundschuld: 2.850 Euro
Die fehlende Akzessorietät der Grundschuld ist der Hauptgrund für ihre Verbreitung. Banken schätzen die Flexibilität, dass die Sicherheit unabhängig von einzelnen Darlehensverhältnissen besteht. Für dich als Kreditnehmer bedeutet dies: Wenn du nach einigen Jahren umschulden oder eine Anschlussfinanzierung aufnehmen möchtest, kann die bestehende Grundschuld einfach auf die neue Bank übertragen werden.
Hinweis: Das gesamte Grundstück haftet für die gesamte Forderung – auch wenn du bereits die Hälfte deines Darlehens zurückgezahlt hast, haftet weiterhin das komplette Objekt. Die Bank ist nicht verpflichtet, bei Teilzahlungen Teile des Pfandrechts freizugeben.
Die Grundschuld ist nicht an eine Forderung gebunden und bleibt im Grundbuch konstant, auch nach der Tilgung. Sie erlischt nur auf Antrag und lässt sich leicht auf andere Gläubiger übertragen. Mit über 95 Prozent Marktanteil ist sie die dominierende Sicherungsform. Bei einer Umschuldung fallen nur geringe Kosten von etwa 100-200 Euro für die Abtretung an.
Die Hypothek hingegen ist akzessorisch an die Forderung gebunden. Ihre Höhe im Grundbuch sinkt mit jeder Tilgung, und nach vollständiger Rückzahlung erlischt sie automatisch. Sie kann nur zusammen mit der Forderung übertragen werden. Heute beträgt ihr Marktanteil weniger als 5 Prozent. Bei einer Umschuldung müsste eine neue Hypothek bestellt werden, was 0,8-1,0 Prozent der Darlehenssumme kostet.
Der wesentliche Vorteil der Grundschuld liegt in ihrer Flexibilität: Bei einer Anschlussfinanzierung oder Umschuldung kann die bestehende Grundschuld einfach weiterverwendet werden.
[fs-toc-h2]2. Grundschuldbestellung: Ablauf, Kosten und rechtliche Anforderungen
Die Bestellung eines Grundpfandrechts unterliegt strengen formalen Anforderungen und durchläuft mehrere rechtlich vorgeschriebene Schritte. Ohne notarielle Beurkundung ist keine wirksame Grundschuldbestellung möglich.
Von der Finanzierungszusage bis zur Grundbucheintragung
Der Prozess beginnt, nachdem die Bank dir eine Finanzierungszusage erteilt hat. Die Bank übermittelt dem Notar einen detaillierten Grundschuldbestellungsauftrag mit allen wesentlichen Eckdaten: Höhe der Grundschuld, Zinssatz für die Zwangsvollstreckung, ob Brief- oder Buchgrundschuld und welche Zwangsvollstreckungsklauseln aufgenommen werden.
Im Notartermin wird die Grundschuldbestellungsurkunde vollständig verlesen. Der Notar ist verpflichtet, dich über alle rechtlichen Konsequenzen aufzuklären. Besonders bedeutsam ist die Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung. Mit dieser Klausel ermächtigst du die Bank, im Falle eines Zahlungsausfalls ohne vorheriges Gerichtsurteil direkt in dein gesamtes Vermögen zu vollstrecken. Die Grundschuldurkunde wird damit zu einem vollstreckbaren Titel.
Nach der Beurkundung reicht der Notar alle Unterlagen beim zuständigen Grundbuchamt ein. Das Grundbuchamt prüft die Richtigkeit und trägt die Grundschuld in Abteilung III des Grundbuchs ein. Die Bearbeitungszeit variiert erheblich:
- Ländliche Regionen: 2-4 Wochen
- Mittelstädte: 4-6 Wochen
- Ballungsräume (München, Hamburg, Berlin): 8-12 Wochen
Erst nach Vorlage der beglaubigten Grundbucheintragung zahlt die Bank das Darlehen aus. Diese Wartezeit musst du bei der Planung der Kaufpreiszahlung unbedingt einkalkulieren.
Die Belastungsvollmacht beim Immobilienkauf
Beim Immobilienkauf entsteht ein zeitliches Dilemma: Du benötigst die Grundschuld für die Darlehensauszahlung, wirst aber erst mit der Eigentumsumschreibung rechtlich Eigentümer. Die Lösung ist die Belastungsvollmacht, die bereits im Kaufvertrag vereinbart wird. Der Verkäufer bevollmächtigt dich, noch vor der Eigentumsumschreibung eine Grundschuld zu seinen Lasten bestellen zu lassen. Diese Vollmacht wird genau in dem Moment wirksam, in dem du Eigentümer wirst und die Bank das Darlehen auszahlt.
Kosten der Grundschuldbestellung
Die Kosten richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz und sind bundesweit einheitlich. Sowohl der Notar als auch das Grundbuchamt erheben jeweils eine Gebühr nach der Höhe der Grundschuld:
Kostenbeispiele:
- 150.000 Euro Grundschuld: 708 Euro gesamt
- 200.000 Euro Grundschuld: 870 Euro gesamt
- 300.000 Euro Grundschuld: 1.070 Euro gesamt
- 400.000 Euro Grundschuld: 1.654 Euro gesamt
- 500.000 Euro Grundschuld: 2.070 Euro gesamt
Falls du alle Kaufnebenkosten inklusive Grundbuchgebühren und Notarkosten für deine Finanzierung durchrechnen möchtest, findest du in unserem Baufinanzierungsrechner ein hilfreiches Tool zur Gesamtkostenermittlung.
Tipp: Plane zwischen Kaufvertragsunterzeichnung und tatsächlicher Darlehensauszahlung mindestens 8-10 Wochen ein. In Ballungsräumen solltest du sogar 12-14 Wochen einkalkulieren, um Verzögerungen zu vermeiden.
[fs-toc-h2]3. Die Rangordnung im Grundbuch und ihre Bedeutung
Wenn mehrere Gläubiger Grundpfandrechte an derselben Immobilie halten, entscheidet die Rangordnung darüber, wer bei einer Zwangsversteigerung zuerst sein Geld erhält. Dieses Rangprinzip ist in Paragraph 879 BGB geregelt und folgt einem einfachen Grundsatz: Der Rang bestimmt sich nach der Zeit der Eintragung.
Wie funktioniert die Rangordnung bei Zwangsversteigerungen?
Im Zwangsversteigerungsverfahren werden die Gläubiger streng nacheinander befriedigt. Erst wenn ein Gläubiger seine Forderung vollständig erhalten hat, kommt der nächstrangige zum Zug. Diese Hierarchie kann im Ernstfall dramatische Auswirkungen haben.
Praxisbeispiel: Rangordnung bei einer Zwangsversteigerung
Ausgangssituation:
- Verkehrswert der Immobilie: 450.000 Euro
- Rang: Sparkasse mit 280.000 Euro (Kaufdarlehen)
- Rang: Privatbank mit 60.000 Euro (Dachausbau)
- Rang: Bausparkasse mit 40.000 Euro (Modernisierung)
Die Immobilie wird zwangsversteigert und erzielt 350.000 Euro (typischerweise 70-80 Prozent des Verkehrswerts).
Verteilung des Versteigerungserlöses:
- Abzug Verfahrenskosten: 10.000 Euro
- Verfügbarer Betrag: 340.000 Euro
- An 1. Rang (Sparkasse): 280.000 Euro (vollständig)
- An 2. Rang (Privatbank): 60.000 Euro (vollständig)
- An 3. Rang (Bausparkasse): 0 Euro (Ausfall)
Die Bausparkasse geht leer aus und hat nur noch eine persönliche Forderung gegen dich, die sie auf anderen Wegen durchsetzen muss.
Warum Banken auf den ersten Rang bestehen
Dieses Beispiel zeigt eindrücklich, warum Banken fast ausnahmslos auf einer erstrangigen Grundschuld bestehen. Eine erstrangige Absicherung bei einem üblichen Beleihungsauslauf von 60-80 Prozent des Verkehrswerts gibt der Bank nahezu vollständige Sicherheit. Diese Sicherheit spiegelt sich unmittelbar in den Zinssätzen wider:
- Erstrangige Grundschuld: Standardzinssatz (z.B. 3,5 Prozent)
- Zweitrangige Grundschuld: Aufschlag von 1-2 Prozentpunkten (z.B. 4,5-5,5 Prozent)
- Drittrangige Grundschuld: Aufschlag von 2-3 Prozentpunkten (z.B. 5,5-6,5 Prozent)
Rechenbeispiel Zinsmehrkosten:Bei einem nachrangigen Darlehen von 100.000 Euro mit 2 Prozentpunkten Aufschlag entstehen über 10 Jahre Mehrkosten von circa 20.000 Euro.
Der Rangrücktritt als Lösung
Manchmal sind bereits Grundpfandrechte im Grundbuch eingetragen, die einer neuen Finanzierung im Weg stehen. Die Lösung ist eine Rangrücktrittsvereinbarung. Ein vorrangiger Gläubiger erklärt notariell beglaubigt, dass er seinen Rang zugunsten der neuen Bank zurücktritt. Die neue Bankgrundschuld rückt auf Rang eins vor, das alte Pfandrecht rutscht nach hinten. Die Kosten für einen Rangrücktritt betragen etwa 0,2 Prozent der beteiligten Grundschuldsummen.
Hinweis: Ein Rangrücktritt erfordert immer die Zustimmung des vorrangigen Gläubigers. Bei Privatdarlehen innerhalb der Familie ist dies meist unproblematisch, bei fremden Banken oft schwierig zu erreichen.
Vor dem Notartermin (4-6 Wochen):
- Aktuellen Grundbuchauszug vom Verkäufer anfordern
- Verbindliche Finanzierungszusage der Bank einholen
- Bestehende Grundschulden im Grundbuch prüfen
- Bei Altlasten: Löschungsbewilligungen organisieren
- Notar deiner Wahl beauftragen
Beim Notartermin:
- Kaufvertrag mit Belastungsvollmacht beurkunden
- Grundschuldbestellung unterzeichnen
- Zwangsvollstreckungsklausel erläutern lassen
- Rangstelle festlegen (in der Regel 1. Rang)
Nach dem Notartermin (2-8 Wochen):
- Grundbucheintragung abwarten
- Fälligkeitsmitteilung vom Notar erhalten
- Bank zahlt Darlehen nach Eintragung aus
- Eigentumsumschreibung erfolgt
Wichtig: Die Gesamtkosten für Notar und Grundbuchamt betragen bei Kaufvertrag und Grundschuldbestellung zusammen etwa 1,5-2,0 Prozent des Kaufpreises plus der Darlehenssumme.
[fs-toc-h2]4. Was passiert bei Zahlungsschwierigkeiten?
Die rechtliche Situation bei Zahlungsausfall ist für beide Seiten mit erheblichen Konsequenzen verbunden. Es ist wichtig zu verstehen, welche Rechte die Bank hat, aber auch welche Schutzmechanismen für dich als Kreditnehmer existieren.
Wann darf die Bank das Darlehen kündigen?
Die Bank kann das Darlehen nicht beliebig kündigen, sondern benötigt einen wichtigen Grund. Der häufigste Kündigungsgrund ist Zahlungsverzug mit folgenden Voraussetzungen:
- Mindestens zwei aufeinanderfolgende Raten sind ausgeblieben
- Der Rückstand beträgt mindestens 2,5 Prozent der ursprünglichen Darlehenssumme
- Die Bank hat dich gemahnt und eine Nachfrist gesetzt
- Die Nachfrist ist erfolglos verstrichen
Konkrete Kündigungsgrenzen:
- Bei 200.000 Euro Darlehen: 5.000 Euro Rückstand
- Bei 300.000 Euro Darlehen: 7.500 Euro Rückstand
- Bei 400.000 Euro Darlehen: 10.000 Euro Rückstand
Die Sechsmonatsfrist als Schutz vor Zwangsversteigerung
Selbst nach einer berechtigten Kündigung muss die Bank eine Wartefrist von sechs Monaten einhalten. Diese Frist beginnt mit dem Zugang der Kündigungserklärung und soll dir die Möglichkeit geben, die Situation zu bereinigen. Sechs Monate sind eine realistische Zeitspanne, um einen Käufer zu suchen, eine Umschuldung zu organisieren oder mit der Bank über eine Stundung zu verhandeln.
Der Ablauf der Zwangsversteigerung
Wenn nach Ablauf der Wartefrist keine Lösung gefunden wurde, kann die Bank die Zwangsversteigerung beantragen:
- Zwangsversteigerungsantrag beim Amtsgericht
- Beschlagnahme der Immobilie durch Gericht
- Wertgutachten durch gerichtlich bestellten Sachverständigen
- Öffentlicher Versteigerungstermin (mindestens 6 Wochen Vorlauf)
- Mindestgebot im ersten Termin: 70 Prozent des Verkehrswerts
- Zuschlag an Höchstbietenden
- Verteilung des Erlöses nach Rangordnung
Deine Handlungsmöglichkeiten bei Zahlungsproblemen
Das Wichtigste bei drohenden Zahlungsschwierigkeiten ist die frühzeitige Kommunikation mit der Bank. Viele Institute bieten pragmatische Lösungen an:
Kurzfristige Maßnahmen:
- Stundung für 3-6 Monate (Zahlungen werden ausgesetzt)
- Tilgungsaussetzung (nur noch Zinszahlung)
- Ratenreduzierung durch Laufzeitverlängerung
Langfristige Lösungen:
- Umschuldung zu günstigeren Konditionen
- Freihändiger Verkauf (erzielt 15-30 Prozent mehr als Zwangsversteigerung)
- Teilverkauf oder Vermietung einzelner Einheiten
Wenn deine Zinsbindung ausläuft, lohnt sich ein Vergleich verschiedener Angebote. Detaillierte Informationen zu den Möglichkeiten und Konditionen einer Anschlussfinanzierung findest du in unserem entsprechenden Ratgeber zur Anschlussfinanzierung.
Tipp: Warte nicht bis zur Mahnung. Sobald du absehst, dass du Raten nicht zahlen kannst, kontaktiere deine Bank proaktiv. Frühe Lösungen sind meist deutlich günstiger als spätere Notmaßnahmen.
[fs-toc-h2]5. Nach der Tilgung: Grundschuld löschen oder stehen lassen?
Nach vollständiger Tilgung deines Darlehens wandelt sich die Grundschuld in eine Eigentümergrundschuld um – sie gehört jetzt dir selbst. Die Bank kann keine Zwangsvollstreckung mehr betreiben, denn die gesicherte Forderung existiert nicht mehr. Du stehst nun vor der Entscheidung: löschen oder bestehen lassen?
Wann ist die Löschung der Grundschuld sinnvoll?
Die Löschung ist vor allem dann empfehlenswert, wenn du die Immobilie in absehbarer Zeit verkaufen möchtest. Ein lastenfreies Grundbuch wirkt auf potenzielle Käufer vertrauenerweckend und signalisiert vollständige Schuldenfreiheit. Weitere Gründe für eine Löschung:
- Verkauf innerhalb der nächsten 1-2 Jahre geplant
- Psychologische Bedeutung der vollständigen Schuldenfreiheit
- Vereinfachung bei Erbschaft mit mehreren Erben
- Vermeidung von Missbrauchsrisiken (wenn auch sehr gering)
Warum das Stehenlassen oft die klügere Wahl ist
Die Kostenersparnis ist ein wesentliches Argument für das Bestehenlassen. Die Wiederverwendbarkeit der Eigentümergrundschuld bietet erhebliche finanzielle Flexibilität:
Kostenvergleich bei 300.000 Euro:
- Löschung jetzt: 600 Euro
- Spätere Neubestellung: 3.000 Euro
- Ersparnis durch Stehenlassen: 2.400 Euro
Weitere Vorteile des Stehenlassens:
- Schnelle Kreditvergabe bei späteren Finanzierungsbedarf
- Keine Wartezeit für Grundbucheintragung
- Flexibilität für Modernisierungen oder Anbauten
- Einfache Abtretung an neue Bank möglich
Wenn du dein Eigenheim modernisieren möchtest und hierfür Finanzierungsmöglichkeiten suchst, kann eine bestehende Eigentümergrundschuld die Kreditvergabe erheblich beschleunigen. Ausführliche Informationen zu Finanzierungsoptionen für Renovierungen und Sanierungen bietet unser Ratgeber zum Modernisierungskredit.
Detaillierte Kostenübersicht:
Löschungskosten:
- 200.000 Euro: 400 Euro
- 300.000 Euro: 600 Euro
- 400.000 Euro: 800 Euro
- 500.000 Euro: 1.000 Euro
Kosten für spätere Neubestellung:
- 200.000 Euro: 2.000 Euro
- 300.000 Euro: 3.000 Euro
- 400.000 Euro: 4.000 Euro
- 500.000 Euro: 5.000 Euro
Hinweis: Wenn du die Immobilie langfristig selbst nutzen oder vererben möchtest und kein Verkauf geplant ist, gibt es keinen zwingenden Grund zur Löschung. Die Eigentümergrundschuld verursacht keine laufenden Kosten und steht dir für unvorhergesehene Situationen zur Verfügung.
[fs-toc-h2]6. Grundpfandrechte beim Immobilienverkauf
Beim Verkauf einer mit Grundpfandrechten belasteten Immobilie stehen dir grundsätzlich zwei Wege offen, die beide ihre Berechtigung haben.
Option 1: Ablösung und Löschung der Grundschuld
Der traditionelle Weg ist die Ablösung des Darlehens aus dem Verkaufserlös und die anschließende Löschung der Grundschuld. Im notariellen Kaufvertrag wird vereinbart, dass der Kaufpreis zunächst auf ein Notaranderkonto eingezahlt wird. Der Notar verwendet dieses Geld, um dein bestehendes Darlehen bei der Bank abzulösen. Die Bank stellt eine Löschungsbewilligung aus, mit der der Notar die Löschung der Grundschuld veranlasst.
Zeitrahmen: 8-12 Wochen vom Vertragsabschluss bis zur vollständigen Abwicklung.
Option 2: Übernahme der Grundschuld durch den Käufer
Wenn der Käufer ebenfalls eine Finanzierung benötigt, kann er deine bestehende Grundschuld übernehmen und für sein eigenes Darlehen verwenden. Dies spart beiden Parteien erhebliche Kosten.
Kostenvergleich bei 250.000 Euro:
- Klassische Variante (Löschung + Neubestellung): 2.500 Euro
- Grundschuldübernahme (nur Abtretung): 500 Euro
- Gesamtersparnis: 2.000 Euro
Diese Ersparnis können Verkäufer und Käufer untereinander aufteilen, was für beide attraktiv ist.
Voraussetzungen für die Übernahme:
- Bank des Käufers akzeptiert die Übernahme
- Höhe der Grundschuld passt zur Finanzierung
- Grundschuld ist erstrangig eingetragen
Die Vorfälligkeitsentschädigung vermeiden
Bei Ablösung vor Ende der Zinsbindung kann die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Diese kann erheblich sein:
Rechenbeispiel Vorfälligkeitsentschädigung:
- Restschuld: 200.000 Euro
- Restlaufzeit Zinsbindung: 5 Jahre
- Vereinbarter Zinssatz: 3,5 Prozent
- Aktueller Refinanzierungszins: 2,0 Prozent
- Zinsdifferenz: 1,5 Prozent pro Jahr
- Vorfälligkeitsentschädigung: circa 15.000 Euro
Wichtige Ausnahmen:
- Nach 10 Jahren seit Auszahlung: Sonderkündigungsrecht nach Paragraph 489 BGB (6 Monate Frist, keine Entschädigung)
- Variable Darlehen: Jederzeit kündbar mit 3 Monaten Frist
- Zwangsversteigerung: Keine Vorfälligkeitsentschädigung
Tipp: Prüfe vor einem geplanten Verkauf genau, ob das 10-Jahres-Sonderkündigungsrecht bereits greift. Wenn das Recht in wenigen Monaten eintritt, kann es sich lohnen zu warten und dadurch eine fünfstellige Entschädigung einzusparen.
[fs-toc-h2]7. FAQ – Häufig gestellte Fragen zum Pfandrecht
Kann ich eine Immobilie mit eingetragener Grundschuld verkaufen?
Ja, eine Immobilie mit eingetragener Grundschuld kann ohne Probleme verkauft werden. Die Grundschuld muss entweder aus dem Verkaufserlös abgelöst und anschließend im Grundbuch gelöscht werden, oder der Käufer übernimmt sie für seine eigene Finanzierung. Die Übernahme ist oft die kostengünstigere Variante, da sie nur etwa ein Fünftel der Kosten einer kompletten Neubestellung verursacht. Im notariellen Kaufvertrag wird genau geregelt, welcher Weg gewählt wird. Der Notar koordiniert die gesamte Abwicklung.
Was passiert mit der Grundschuld bei einer Scheidung?
Die Grundschuld bleibt bei einer Scheidung zunächst vollständig bestehen, und beide Ehepartner haften weiterhin gesamtschuldnerisch gegenüber der Bank – unabhängig davon, wer nach der Scheidung die Immobilie bewohnt. Die Bank ist nicht Partei des Scheidungsverfahrens und besteht auf der Weitergeltung aller Verträge. Wenn ein Partner die Immobilie übernehmen möchte, muss eine tragfähige Lösung mit der Bank gefunden werden. Der übernehmende Partner muss nachweisen, dass er allein über ausreichende Bonität verfügt. Nur wenn die Bank dies akzeptiert, wird der ausziehende Partner aus der Haftung entlassen. Alternativ kann die Immobilie verkauft oder zu einer neuen Bank umgeschuldet werden.
Wie hoch sollte eine Grundschuld sein?
Die Grundschuld wird in der Praxis üblicherweise 10-20 Prozent höher angesetzt als die tatsächliche Darlehenssumme. Dieser Zuschlag deckt zusätzliche Kosten ab, die im Verwertungsfall entstehen können: aufgelaufene Verzugszinsen, Säumniszuschläge, Anwaltskosten und Zwangsversteigerungskosten. Bei einem Darlehen von 300.000 Euro würde die Grundschuld typischerweise 330.000 bis 360.000 Euro betragen. Für dich als Kreditnehmer entsteht durch die höhere Grundschuld kein Nachteil, da du nur das tatsächliche Darlehen plus die vereinbarten Zinsen zurückzahlen musst.
Können mehrere Grundschulden auf eine Immobilie eingetragen werden?
Ja, es können mehrere Grundschulden verschiedener Gläubiger auf derselben Immobilie lasten. Diese werden nach ihrer zeitlichen Eintragung im Grundbuch in unterschiedliche Ränge eingeteilt. Die erste Bank erhält den ersten Rang und damit bei einer eventuellen Zwangsversteigerung vorrangigen Zugriff auf den Verwertungserlös. Nachrangige Gläubiger kommen nur zum Zug, wenn nach vollständiger Befriedigung der vorrangigen Gläubiger noch Erlös übrig bleibt. Dieses erhöhte Ausfallrisiko führt dazu, dass Banken für nachrangige Grundschulden deutlich höhere Zinsen verlangen – der Risikoaufschlag beträgt oft 1-3 Prozentpunkte.
Wie lange dauert die Eintragung einer Grundschuld?
Die Eintragungsdauer variiert erheblich und hängt von der Auslastung des zuständigen Grundbuchamts ab. In ländlichen Regionen kann die Eintragung innerhalb von 2-3 Wochen erfolgen, in Ballungsräumen dauert es oft 10-12 Wochen. Die Bank zahlt das Darlehen erst nach erfolgter Eintragung aus, da sie erst dann über eine rechtsgültige Sicherheit verfügt. Diese Wartezeit musst du bei der Planung der Kaufpreiszahlung unbedingt berücksichtigen. Im notariellen Kaufvertrag wird deshalb in der Regel eine großzügige Frist von 8-12 Wochen zwischen Vertragsabschluss und Kaufpreisfälligkeit vereinbart.
[fs-toc-h2] Fazit: Das Pfandrecht als Fundament sicherer Immobilienfinanzierung
Das Pfandrecht ist das zentrale Sicherungsinstrument der Immobilienfinanzierung in Deutschland und bildet die rechtliche Grundlage für nahezu jedes Immobiliendarlehen. Es schafft einen ausgewogenen Interessenausgleich: Banken erhalten die notwendige Sicherheit für hohe Darlehenssummen zu günstigen Konditionen, während du als Darlehensnehmer Zugang zu dem notwendigen Kapital für den Immobilienerwerb erhältst. Die Grundschuld hat sich aufgrund ihrer Flexibilität und Wiederverwendbarkeit durchgesetzt und bietet erhebliche Kostenvorteile bei Anschlussfinanzierungen. Entscheidend für deine Finanzierung sind die Rangstelle im Grundbuch und ein sorgfältiger Umgang mit den Kosten. Nach der Tilgung solltest du individuell abwägen, ob eine Löschung oder das Bestehenlassen der Eigentümergrundschuld für deine zukünftigen Pläne vorteilhafter ist.
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