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Rangrücktrittserklärung: Definition, Kosten und Ablauf bei der Baufinanzierung

Was ist eine Rangrücktrittserklärung und wann brauchst du sie bei deiner Immobilienfinanzierung?

von Matthias Richter

Experte für Baufinanzierung
|
15.9.2025

Eine Rangrücktrittserklärung kann der Schlüssel zu deiner erfolgreichen Baufinanzierung sein. Wenn bereits Rechte im Grundbuch eingetragen sind, verhilft dir dieses Instrument zu einer erstrangigen Kreditsicherheit. In diesem Ratgeber erfährst du alles über Definition, Kosten, Ablauf und praktische Tipps für deine Immobilienfinanzierung.

Drei Geschäftsleute im Gespräch als Symbol für die Rangrücktrittserklärung bei Immobilienfinanzierungen.
Inhaltsverzeichnis
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[fs-toc-h2]1. Was bedeutet Rangrücktrittserklärung - Definition und Grundlagen

Eine Rangrücktrittserklärung ist eine notariell beurkundete Vereinbarung, bei der ein Gläubiger freiwillig auf seine vorrangige Position im Grundbuch verzichtet. Der ursprünglich nachrangige Gläubiger rückt dadurch in eine bessere Rangposition auf. Das Grundbuch funktioniert nach dem Prioritätsprinzip: Wer zuerst eingetragen wird, erhält bei einer Zwangsversteigerung auch zuerst sein Geld zurück.

Diese Rangfolge ist normalerweise unveränderlich, doch durch eine Rangrücktrittserklärung kannst du sie zu deinen Gunsten beeinflussen. Stell dir das Grundbuch wie eine Warteschlange vor - normalerweise steht derjenige vorne, der zuerst da war.

Grundlegende Merkmale einer Rangrücktrittserklärung:

  • Notarielle Beurkundung ist zwingend erforderlich
  • Unwiderruflich nach rechtswirksamer Erklärung
  • Alle Beteiligten müssen zustimmen
  • Ändert die Reihenfolge bei Zwangsversteigerungen
  • Ermöglicht bessere Kreditkonditionen

Typische Anwendungsfälle:

  • Bestehende Wohnrechte von Familienangehörigen
  • Bereits eingetragene Nießbrauchrechte
  • Vorhandene Grundschulden anderer Banken
  • Modernisierungen bei bestehender Baufinanzierung
  • Umschuldungen zu besseren Konditionen

Wichtig: Eine Rangrücktrittserklärung ist unwiderruflich. Einmal erklärt, kann sie nicht mehr rückgängig gemacht werden.

[fs-toc-h2]2. Unterschied zwischen Rangrücktrittserklärung und Nachrangdarlehen

Viele Immobilienbesitzer verwechseln diese beiden Finanzierungsinstrumente, obwohl sie grundlegend verschieden funktionieren. Der entscheidende Unterschied liegt im Zeitpunkt der Rangbestimmung und den damit verbundenen Kosten.

Bei einer Rangrücktrittserklärung handelt es sich um eine nachträgliche Änderung der bestehenden Rangfolge im Grundbuch. Diese Änderung verursacht hohe Kosten durch Notar und Grundbucheintragung, ermöglicht aber normale Kreditkonditionen durch die erstrangige Absicherung.

Rangrücktrittserklärung im Detail:

  • Nachträgliche Rangänderung im Grundbuch
  • Hohe Kosten: 1.000 bis 3.000 Euro
  • Dauer: 6 bis 12 Wochen
  • Normale Zinssätze durch erstrangige Sicherheit
  • Komplexer Ablauf mit allen Beteiligten

Nachrangdarlehen im Vergleich:

  • Von Beginn an nachrangige Absicherung
  • Keine zusätzlichen Notarkosten
  • Schnelle Kreditvergabe möglich
  • Zinsaufschlag: 0,5 bis 2,0 Prozentpunkte
  • Einfache Abwicklung

Praxis-Tipp: Mit unserem kostenlosen Baufinanzierungsrechner kannst du verschiedene Finanzierungsoptionen vergleichen und die für dich günstigste Lösung finden.

[fs-toc-h2]3. Wann ist eine Rangrücktrittserklärung notwendig

Eine Rangrücktrittserklärung wird erforderlich, wenn deine Bank auf eine erstrangige Absicherung besteht, aber bereits andere Rechte im Grundbuch eingetragen sind. Banken bevorzugen erstrangige Sicherheiten, weil sie bei einer möglichen Zwangsversteigerung zuerst aus dem Erlös bedient werden.

Bei Immobilienkäufen mit bestehenden Lasten stellt sich oft das Problem eingetragener Wohnrechte oder Nießbrauchrechte. Diese Rechte mindern den Wert der Immobilie als Kreditsicherheit erheblich, weshalb Banken deren Rangrücktritt verlangen.

Häufige Situationen für eine Rangrücktrittserklärung:

  • Immobilienkauf mit eingetragenen Wohnrechten
  • Nießbrauchrechte der Eltern oder Großeltern
  • Modernisierung bei bestehender Baufinanzierung
  • Umschuldung zu besseren Konditionen
  • Zusätzliche Kredite für Anbauten oder Sanierungen
  • Trennung oder Scheidung mit Eigentumsänderung

Besonders häufig wird eine Rangrücktrittserklärung bei Modernisierungen und Sanierungen benötigt. Wenn du dein Eigenheim energetisch sanieren oder umfassend modernisieren möchtest, benötigst du oft zusätzliche Kredite. Die neue Bank möchte jedoch nicht mit einer nachrangigen Position vorlieb nehmen.

Auswirkungen ohne erstrangige Sicherheit:

  • Zinsaufschläge von 0,5 bis 2,0 Prozentpunkten
  • Komplette Kreditablehnung möglich
  • Niedrigere Darlehenssummen
  • Strengere Bonitätsprüfung erforderlich
  • Zusätzliche Sicherheiten notwendig

Nutze unseren Umschuldungsrechner, um zu prüfen, ob sich eine Umschuldung trotz der Kosten einer Rangrücktrittserklärung lohnt.

[fs-toc-h2]4. Ablauf einer Rangrücktrittserklärung Schritt für Schritt

Der Prozess einer Rangrücktrittserklärung läuft in festen Schritten ab und dauert meist 6 bis 12 Wochen. Die Koordination aller Beteiligten erfordert Geduld und sorgfältige Planung.

Phase 1: Vorbereitung und Dokumentenbeschaffung

Zunächst musst du einen aktuellen Grundbuchauszug beim zuständigen Amtsgericht beantragen. Dieser kostet etwa 10 Euro und zeigt alle eingetragenen Rechte sowie deren exakte Rangfolge. Der Grundbuchauszug darf nicht älter als 6 Monate sein, wenn der Notar die Rangrücktrittserklärung beurkundet.

Phase 2: Zustimmung aller Beteiligten

Im nächsten Schritt holst du die Zustimmung aller Beteiligten ein. Diese Phase kann mehrere Wochen dauern, besonders wenn Familienmitglieder oder mehrere Banken involviert sind.

Erforderliche Zustimmungen:

  • Zurücktretender Gläubiger (alte Bank oder Rechteinhaber)
  • Vortretender Gläubiger (neue Bank)
  • Eigentümer der Immobilie
  • Eventuell weitere Grundschuldgläubiger
  • Bei Eheleuten: beide Ehepartner

Phase 3: Notarielle Beurkundung

Der Notartermin bildet den Kern des gesamten Processes. Ein spezialisierter Notar erstellt die Rangrücktrittserklärung und überwacht den rechtlich komplexen Ablauf.

Ablauf beim Notartermin:

  • Identitätsprüfung aller Beteiligten
  • Verlesung der Rangrücktrittserklärung
  • Aufklärung über rechtliche Konsequenzen
  • Unterzeichnung durch alle Parteien
  • Beurkundung der Vereinbarung

Phase 4: Grundbucheintragung

Nach der Beurkundung beantragt der Notar die Rangänderung beim zuständigen Grundbuchamt. Die Bearbeitung dauert je nach Arbeitsbelastung des Amtes zwischen 4 und 8 Wochen.

Spar-Tipp: Vereinbare mit deiner Bank eine Rangbescheinigung des Notars. Dann kann die Kreditauszahlung bereits vor der endgültigen Grundbucheintragung erfolgen.

[fs-toc-h2]5. Kosten einer Rangrücktrittserklärung im Detail

Die Kosten einer Rangrücktrittserklärung setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen und können erheblich variieren. Die Höhe richtet sich hauptsächlich nach dem Wert der betroffenen Grundschuld.

Kostenübersicht Notargebühren:

  • Beurkundungsgebühr: 0,5 bis 1,0 Prozent der Grundschuld
  • Mindestgebühr: 150 bis 300 Euro
  • Beratungsgebühr: 50 bis 150 Euro
  • Auslagen für Grundbuchauszug: 10 bis 20 Euro
  • Postgebühren und sonstige Auslagen: 20 bis 50 Euro

Kostenübersicht Grundbuchamt:

  • Eintragungsgebühr: etwa 0,5 Prozent der Grundschuld
  • Mindestgebühr: 30 bis 60 Euro
  • Beglaubigungskosten: 10 bis 30 Euro

Bei einer Grundschuld von 200.000 Euro entstehen somit Notarkosten von etwa 1.200 bis 2.150 Euro plus Grundbuchkosten von rund 1.000 Euro.

Kostenkalkulation nach Grundschuld:

  • 50.000 Euro: 600 bis 900 Euro Gesamtkosten
  • 100.000 Euro: 1.000 bis 1.500 Euro Gesamtkosten
  • 150.000 Euro: 1.400 bis 2.000 Euro Gesamtkosten
  • 200.000 Euro: 1.800 bis 2.500 Euro Gesamtkosten
  • 300.000 Euro: 2.400 bis 3.200 Euro Gesamtkosten
  • 500.000 Euro: 3.500 bis 4.500 Euro Gesamtkosten

Insider-Tipp: Lass dir vom Notar vorab einen detaillierten Kostenvoranschlag erstellen. So vermeidest du böse Überraschungen und kannst die Kosten in deine Finanzplanung einbeziehen.

Rechenbeispiel Modernisierungskredit

Familie Müller besitzt ein Einfamilienhaus im Wert von 400.000 Euro. Eine bestehende Grundschuld von 200.000 Euro steht im ersten Rang bei Bank A.

Für eine energetische Sanierung benötigen sie 80.000 Euro von Bank B.

Option 1: Nachrangdarlehen

  • Kreditsumme: 80.000 Euro
  • Zinssatz: 4,5 Prozent (Aufschlag für nachrangige Sicherheit)
  • Monatliche Rate: 485 Euro
  • Gesamtkosten über 20 Jahre: 116.400 Euro

Option 2: Rangrücktrittserklärung

  • Kreditsumme: 80.000 Euro
  • Zinssatz: 3,2 Prozent (erstrangige Sicherheit)
  • Monatliche Rate: 446 Euro
  • Einmalige Kosten Rangrücktritt: 2.200 Euro
  • Gesamtkosten über 20 Jahre: 109.240 Euro

Ersparnis durch Rangrücktrittserklärung: 7.160 Euro

[fs-toc-h2]6. Voraussetzungen und rechtliche Grundlagen

Für eine wirksame Rangrücktrittserklärung müssen bestimmte rechtliche Voraussetzungen erfüllt sein. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich in verschiedenen Gesetzen des deutschen Rechts.

Gesetzliche Grundlagen:

  • Paragraph 880 BGB: Rangverhältnis von dinglichen Rechten
  • Paragraph 45 GBO: Rangänderungen im Grundbuch
  • Beurkundungsgesetz: Notarielle Formvorschriften
  • Insolvenzordnung: Besonderheiten bei Gesellschafterdarlehen

Die formellen Voraussetzungen sind streng geregelt. Eine notarielle Beurkundung ist zwingend erforderlich - mündliche Vereinbarungen oder privatschriftliche Verträge sind unwirksam.

Formelle Voraussetzungen:

  • Notarielle Beurkundung zwingend erforderlich
  • Zustimmung aller betroffenen Gläubiger
  • Identitätsprüfung durch Personalausweis
  • Aktueller Grundbuchauszug maximal 6 Monate alt
  • Vollmachten falls Vertreter handeln
  • Aufklärung über rechtliche Folgen

Materielle Voraussetzungen:

  • Berechtigtes wirtschaftliches Interesse
  • Keine unverhältnismäßige Gefährdung anderer Gläubiger
  • Bestehende Grundbuchrechte vorhanden
  • Keine Überschuldung des Schuldners
  • Keine Insolvenzanfechtung zu befürchten

Achtung: Bei Gesellschafterdarlehen gelten besondere insolvenzrechtliche Bestimmungen nach der Insolvenzordnung. Hier solltest du unbedingt fachkundige Beratung in Anspruch nehmen.

[fs-toc-h2]7. Praktische Tipps und Alternativen zur Rangrücktrittserklärung

Nicht in allen Fällen ist eine Rangrücktrittserklärung die beste oder einzige Lösung für dein Finanzierungsproblem. Oft gibt es kostengünstigere oder praktikablere Alternativen, die du vorab prüfen solltest.

Eine teilweise Ablösung bestehender Grundschulden kann manchmal günstiger sein als eine aufwendige Rangänderung. Wenn du beispielsweise eine alte Baufinanzierung bereits zu großen Teilen getilgt hast, lohnt sich möglicherweise die komplette Ablösung.

Alternative 1: Zusätzliche Sicherheiten

  • Bürgschaften von Familienangehörigen
  • Abtretung von Lebensversicherungen
  • Verpfändung von Wertpapierdepots
  • Weitere Immobilien als Sicherheit
  • Gehaltsabtretung bei hohem Einkommen

Alternative 2: Split-Finanzierung

  • Aufteilung des Kreditbedarfs auf mehrere Banken
  • Eine Bank erhält erstrangige Sicherheit
  • Andere Banken akzeptieren nachrangige Positionen
  • Geringerer Koordinationsaufwand als Rangänderung
  • Oft kostengünstiger als Rangrücktrittserklärung

Alternative 3: Staatliche Förderungen nutzen

Für Modernisierungen und energetische Sanierungen stehen oft staatliche Förderprogramme zur Verfügung. Die KfW-Bank bietet zinsgünstige Kredite und Zuschüsse, die eine teure Rangrücktrittserklärung überflüssig machen können.

Verfügbare Förderprogramme:

  • KfW-Kredit 261: Wohngebäude-Kredit für Sanierungen
  • KfW-Zuschuss 461: Bundesförderung effiziente Gebäude
  • BAFA-Förderung für Heizungstausch
  • Regionale Förderprogramme der Bundesländer
  • Kommunale Zuschüsse für Modernisierungen

Nutze unseren Modernisierungskreditrechner, um verschiedene Finanzierungsoptionen inklusive Förderungen zu vergleichen.

Verhandlungsstrategien mit Banken:

  • Angebote von mehreren Kreditinstituten einholen
  • Konkurrenz für bessere Konditionen nutzen
  • Bestehende Bankverbindung als Verhandlungsbasis
  • Gesamtkundenbeziehung in Verhandlung einbeziehen
  • Professionelle Beratung durch Experten

Tipp: Vereinbare eine kostenlose Beratung mit unseren Baufinanzierungsexperten, um alle Optionen zu prüfen und die beste Finanzierungsstrategie zu entwickeln.

Checkliste Rangrücktrittserklärung

Vor dem Notartermin:

  • Aktuellen Grundbuchauszug besorgen
  • Zustimmung aller Beteiligten schriftlich einholen
  • Kostenvoranschlag vom Notar anfordern
  • Alternative Finanzierungswege prüfen
  • Bei der Bank Rangbescheinigung anfragen

Beim Notartermin:

  • Personalausweis mitbringen
  • Grundbuchauszug vorlegen
  • Vollmachten falls erforderlich
  • Fragen zur Tragweite stellen
  • Kosten final klären

Nach der Beurkundung:

  • Grundbucheintragung verfolgen
  • Bank über Fortschritt informieren
  • Kreditauszahlung koordinieren
  • Unterlagen sicher verwahren

[fs-toc-h2]8. FAQ: Die 5 häufigsten Fragen zur Rangrücktrittserklärung

1. Kann eine Rangrücktrittserklärung rückgängig gemacht werden?

Nein, eine wirksam erklärte Rangrücktrittserklärung ist unwiderruflich und kann nicht mehr rückgängig gemacht werden. Deshalb solltest du dir vorab gut überlegen, ob dieser Schritt wirklich notwendig ist. Eine professionelle Beratung hilft dir bei dieser wichtigen Entscheidung.

2. Wer trägt die Kosten für die Rangrücktrittserklärung?

Grundsätzlich trägt derjenige die Kosten, der die Rangänderung benötigt - meist also du als Kreditnehmer. In Einzelfällen können aber auch andere Vereinbarungen zwischen den Beteiligten getroffen werden, beispielsweise eine anteilige Kostenübernahme durch die Bank.

3. Wie lange dauert der gesamte Prozess?

Von der ersten Kontaktaufnahme bis zur endgültigen Grundbucheintragung vergehen meist 6 bis 12 Wochen. Bei komplexeren Fällen mit mehreren Beteiligten oder langsameren Grundbuchämtern kann es auch länger dauern.

4. Was passiert bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners?

Bei einer Zwangsversteigerung wird zuerst der neue erstrangige Gläubiger aus dem Versteigerungserlös bedient. Der zurückgetretene Gläubiger erhält nur dann Geld, wenn nach Befriedigung aller vorrangigen Gläubiger noch Erlös übrig bleibt.

5. Gibt es Alternativen zur Rangrücktrittserklärung?

Ja, Alternativen sind Nachrangdarlehen, teilweise Ablösung bestehender Schulden, zusätzliche Sicherheiten oder Split-Finanzierungen. Auch staatliche Förderprogramme können eine teure Rangänderung überflüssig machen. In unserem Ratgeber Grundschuld erfährst du mehr über verschiedene Kreditsicherheiten und deren Alternativen.

[fs-toc-h2] Fazit

Eine Rangrücktrittserklärung ermöglicht dir trotz bestehender Grundbuchlasten eine erstrangige Kreditsicherheit und damit bessere Finanzierungskonditionen. Die Kosten von 1.000 bis 3.000 Euro amortisieren sich oft durch niedrigere Zinsen. Lass dich vorab umfassend beraten und prüfe alle Alternativen. Mit der richtigen Strategie öffnet dir die Rangrücktrittserklärung neue Finanzierungsmöglichkeiten für deine Immobilie.

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Foto von von Carsten Hater
Carsten Hater
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