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Schuldzinsen: Abgrenzung zu Tilgungen und steuerliche Aspekte

Wie du Schuldzinsen richtig verstehst und steuerlich optimal nutzt

von Matthias Richter

Experte für Baufinanzierung
|
21.10.2025

Schuldzinsen sind ein zentraler Bestandteil jeder Immobilienfinanzierung und können unter bestimmten Voraussetzungen erhebliche steuerliche Vorteile bringen. Doch viele Immobilieneigentümer wissen nicht genau, was Schuldzinsen eigentlich sind, wie sie sich von der Tilgung unterscheiden und wann sie steuerlich absetzbar sind. Dieser Ratgeber erklärt dir umfassend die Abgrenzung zwischen Schuldzinsen und Tilgung, zeigt dir die steuerlichen Möglichkeiten auf und gibt dir praktische Hinweise für deine Immobilienfinanzierung.

Gestapelte Goldmünzen mit großem roten Prozentzeichen davor
Inhaltsverzeichnis
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[fs-toc-h2]1. Was sind Schuldzinsen bei Immobilienkrediten?

Schuldzinsen sind alle Kosten, die bei der Aufnahme und Nutzung eines Darlehens anfallen. Sie stellen die Vergütung dar, die du als Kreditnehmer an die Bank für die Bereitstellung des Kapitals zahlen musst. Bei Immobilienfinanzierungen werden Schuldzinsen auch als Bauzinsen bezeichnet.

Schuldzinsen und Tilgung: Der entscheidende Unterschied

Die monatliche Rate deines Immobiliendarlehens setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: den Schuldzinsen und der Tilgung. Diese strikte Trennung ist sowohl für dein Verständnis der Finanzierung als auch für steuerliche Zwecke entscheidend.

Schuldzinsen sind die Kosten für die Bereitstellung des Kapitals. Sie werden auf die jeweils aktuelle Restschuld berechnet. Zu Beginn der Darlehenslaufzeit ist die Restschuld am höchsten, entsprechend hoch fällt der Zinsanteil aus. Mit jeder gezahlten Rate sinkt die Restschuld, wodurch auch der Zinsanteil kontinuierlich abnimmt.

Tilgung ist die tatsächliche Rückzahlung des geliehenen Kapitals. Du reduzierst damit die Höhe deines Darlehens. Anders als bei den Zinsen handelt es sich hier nicht um Kosten, sondern um die Rückführung einer Schuld. Mit jeder Tilgungszahlung baust du Eigenkapital auf und verringerst deine Verbindlichkeiten.

Rechenbeispiel zur Zusammensetzung der Rate:Bei einem Darlehen von 300.000 Euro mit 3,5 Prozent Zinssatz und 3 Prozent anfänglicher Tilgung beträgt die jährliche Rate 19.500 Euro.

Im ersten Jahr:

  • Schuldzinsen: 10.500 Euro (3,5 Prozent von 300.000 Euro)
  • Tilgung: 9.000 Euro (3 Prozent von 300.000 Euro)
  • Monatliche Rate: 1.625 Euro

Nach 10 Jahren bei einer Restschuld von 210.000 Euro:

  • Schuldzinsen: 7.350 Euro (3,5 Prozent von 210.000 Euro)
  • Tilgung: 12.150 Euro
  • Monatliche Rate: bleibt bei 1.625 Euro

Dieser Mechanismus nennt sich Annuitätendarlehen und ist die häufigste Form der Immobilienfinanzierung. Die Rate bleibt konstant, aber die Zusammensetzung verschiebt sich zugunsten der Tilgung.

Was gehört alles zu den Schuldzinsen?

Zu den Schuldzinsen im steuerlichen Sinne zählen nicht nur die reinen Darlehenszinsen, sondern auch verschiedene Nebenkosten der Kreditaufnahme. Diese werden im Effektivzins zusammengefasst:

  • Nominalzins oder Sollzins: Der reine Zinssatz auf das Darlehen
  • Disagio (Damnum): Eine einmalige Zinsvorauszahlung, die vom Auszahlungsbetrag abgezogen wird
  • Bereitstellungszinsen: Gebühren für die Bereithaltung noch nicht abgerufener Darlehensteile
  • Vermittlungsprovisionen: Kosten für die Kreditvermittlung
  • Kontoführungsgebühren für das Darlehenskonto
  • Kosten für Restschuldversicherungen

Hinweis: Nicht zu den Schuldzinsen gehören Bearbeitungsgebühren, die seit 2014 bei Verbraucherdarlehen ohnehin unzulässig sind. Auch die Tilgungsleistungen selbst sind keine Schuldzinsen, sondern Kapitalrückzahlungen.

Falls du die Gesamtkosten deiner Finanzierung inklusive aller Schuldzinsen über die komplette Laufzeit berechnen möchtest, bietet dir unser Baufinanzierungsrechner eine übersichtliche Darstellung aller Kostenkomponenten und einen detaillierten Tilgungsplan.

So liest du deinen Tilgungsplan richtig

Deine Bank stellt dir mindestens einmal jährlich einen Tilgungsplan zur Verfügung. Dieser zeigt dir genau, wie sich deine Rate zusammensetzt. So liest du ihn richtig:

Spalte "Datum": Zeigt den Zahlungszeitpunkt der jeweiligen Rate.

Spalte "Rate": Die Gesamthöhe der monatlichen Zahlung – bleibt beim Annuitätendarlehen konstant.

Spalte "Zinsanteil": Dieser Betrag sind deine Schuldzinsen. Er sinkt mit jeder Zahlung, da die Restschuld abnimmt. Nur dieser Teil ist bei vermieteten Immobilien steuerlich absetzbar.

Spalte "Tilgungsanteil": Der Teil, der deine Schuld reduziert. Er steigt kontinuierlich an. Wichtig: Tilgungen sind niemals steuerlich absetzbar.

Spalte "Restschuld": Zeigt die verbleibende Darlehenssumme nach jeder Zahlung.

Praxistipp: Bewahre alle Tilgungspläne auf. Du benötigst sie für deine Steuererklärung als Nachweis der gezahlten Schuldzinsen. Markiere dir die Zeile "Zinsanteil" – das ist der steuerlich relevante Betrag.

[fs-toc-h2]2. Schuldzinsen bei vermieteten Immobilien: Steuerliche Absetzbarkeit

Wenn du eine Immobilie vermietest, kannst du die Schuldzinsen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung absetzen. Dies kann deine Steuerlast erheblich reduzieren.

Schuldzinsen steuerlich absetzen: Die drei Voraussetzungen

Damit du Schuldzinsen in deiner Steuererklärung geltend machen kannst, müssen drei Bedingungen erfüllt sein:

Erstens: Die Immobilie wird vermietet oder verpachtet mit der Absicht, dauerhaft Einkünfte zu erzielen. Eine kurzfristige Vermietung oder die Vermietung unter Selbstkosten kann problematisch sein. Das Finanzamt prüft die Überschusserzielungsabsicht. Bei marktüblichen Mieten und langfristiger Vermietung ist diese in der Regel gegeben.

Zweitens: Das Darlehen wurde zur Finanzierung dieser vermieteten Immobilie aufgenommen. Es muss ein eindeutiger wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen dem Kredit und dem Mietobjekt bestehen. Dies umfasst nicht nur den Kaufpreis, sondern auch Renovierungs- und Modernisierungskosten, Anschaffungsnebenkosten oder die Ablösung eines bestehenden Darlehens für diese Immobilie.

Drittens: Du bist Eigentümer der Immobilie und das Darlehen läuft auf deinen Namen. Wenn mehrere Personen Eigentümer sind, kann jeder nur seinen Anteil an den Schuldzinsen absetzen.

Wie viel kannst du tatsächlich absetzen?

Die Höhe der absetzbaren Schuldzinsen hängt davon ab, wie die Immobilie genutzt wird:

Bei vollständiger Vermietung: Du kannst sämtliche Schuldzinsen zu 100 Prozent als Werbungskosten absetzen. Dies gilt unabhängig von der Höhe der Mieteinnahmen. Selbst wenn die Schuldzinsen höher sind als die Mieteinnahmen und du einen Verlust machst, kannst du diesen Verlust mit anderen positiven Einkünften verrechnen.

Bei teilweiser Vermietung: Wenn du beispielsweise in einem Zweifamilienhaus eine Hälfte selbst bewohnst und die andere Hälfte vermietest, musst du die Schuldzinsen aufteilen. Die Aufteilung erfolgt nach Wohnfläche. Wichtig ist dabei eine saubere Dokumentation bereits im Kaufvertrag.

Rechenbeispiel bei Teilvermietung:

  • Gesamtfläche Zweifamilienhaus: 250 Quadratmeter
  • Selbstgenutzt: 125 Quadratmeter (50 Prozent)
  • Vermietet: 125 Quadratmeter (50 Prozent)
  • Jährliche Schuldzinsen gesamt: 12.000 Euro
  • Absetzbar: 6.000 Euro (50 Prozent)

Die richtige Kontentrennung ist entscheidend

Um die Schuldzinsen sauber nachweisen zu können, ist die Kontentrennung essentiell. Das Finanzamt muss eindeutig erkennen können, welche Zinskosten für den vermieteten Teil anfallen.

Best Practice: Richte zwei getrennte Darlehenskonten ein:

  • Konto A: Finanzierung des selbstgenutzten Teils
  • Konto B: Finanzierung des vermieteten Teils

Alle Zahlungen für die vermietete Immobilie laufen über Konto B. So kannst du dem Finanzamt glaubhaft nachweisen, dass die Schuldzinsen ausschließlich der Vermietung dienen.

Fehler vermeiden: Wenn du nur ein Konto hast und darüber sowohl den selbstgenutzten als auch den vermieteten Teil finanzierst, rechnet das Finanzamt die Schuldzinsen nach Wohnfläche auf. Das kann zu Nachteilen führen, wenn beispielsweise die vermietete Wohnung teurer in der Anschaffung war als der selbstgenutzte Teil.

Tipp: Plane die Kontentrennung bereits vor Abschluss des Kaufvertrags. Nachträgliche Änderungen sind oft schwierig und werden vom Finanzamt kritisch geprüft. Eine frühzeitige Beratung kann dir viel Geld sparen.

[fs-toc-h2]3. Schuldzinsen bei selbstgenutzten Immobilien

Die steuerliche Behandlung von Schuldzinsen für selbstgenutzte Immobilien ist deutlich restriktiver als bei vermieteten Objekten. Grundsätzlich gilt: Schuldzinsen für die Finanzierung deines Eigenheims kannst du nicht von der Steuer absetzen.

Warum sind Schuldzinsen für Eigenheime nicht absetzbar?

Das Eigenheim zählt steuerlich zur privaten Lebensführung. Die Kosten dafür, einschließlich der Finanzierungskosten, sind nach § 12 Einkommensteuergesetz grundsätzlich nicht abziehbar. Der Gesetzgeber argumentiert, dass du durch die Eigennutzung einen persönlichen Vorteil hast, der nicht der Einkunftserzielung dient.

Diese Regelung gilt für alle privaten Anschaffungen, nicht nur für Immobilien. Auch wenn du einen Kredit für ein Auto, Möbel oder eine Urlaubsreise aufnimmst, kannst du die Zinsen nicht steuerlich geltend machen.

Die Ausnahme: Häusliches Arbeitszimmer

Es gibt jedoch eine wichtige Ausnahme: Wenn du in deiner selbstgenutzten Immobilie ein häusliches Arbeitszimmer hast, kannst du einen anteiligen Teil der Schuldzinsen absetzen. Dies ist an strenge Voraussetzungen geknüpft:

Voraussetzung 1: Das Arbeitszimmer muss nahezu ausschließlich beruflich genutzt werden. Eine private Mitbenutzung ist nicht zulässig.

Voraussetzung 2: Das Arbeitszimmer muss durch seine Lage und Ausstattung in die häusliche Sphäre eingebunden sein. Ein separater Eingang ist nicht erforderlich, aber das Zimmer muss zum Wohnbereich gehören.

Voraussetzung 3: Du hast für deine berufliche Tätigkeit keinen anderen Arbeitsplatz zur Verfügung oder das Arbeitszimmer bildet den Mittelpunkt deiner beruflichen Tätigkeit.

Absetzbare Höhe:

  • Mit anderem Arbeitsplatz: Nicht absetzbar
  • Ohne anderen Arbeitsplatz: Bis zu 1.250 Euro pro Jahr (ab 2023: 1.260 Euro)
  • Arbeitszimmer ist Mittelpunkt der Tätigkeit: Unbegrenzt absetzbar

Die Schuldzinsen werden dabei anteilig nach der Fläche des Arbeitszimmers berechnet:

Rechenbeispiel Arbeitszimmer:

  • Wohnfläche gesamt: 150 Quadratmeter
  • Arbeitszimmer: 15 Quadratmeter (10 Prozent)
  • Jährliche Schuldzinsen: 15.000 Euro
  • Anteilig absetzbar: 1.500 Euro

Allerdings greift hier die Deckelung: Wenn das Arbeitszimmer nicht Mittelpunkt deiner Tätigkeit ist, kannst du maximal 1.260 Euro absetzen, auch wenn die anteiligen Schuldzinsen höher wären.

Keine Absetzbarkeit bei Eigennutzung nach Vermietung

Eine häufige Frage betrifft Immobilien, die zunächst vermietet und später selbst genutzt werden. Sobald du die Vermietung beendest und selbst einziehst, endet die steuerliche Absetzbarkeit der Schuldzinsen. Ab diesem Zeitpunkt gehören die Finanzierungskosten zur privaten Lebensführung.

Das gilt auch umgekehrt: Wenn du eine selbstgenutzte Immobilie vermietest, kannst du ab dem Zeitpunkt der Vermietung die Schuldzinsen absetzen. Der Zeitpunkt des Wechsels der Nutzungsart ist entscheidend.

Hinweis: Dokumentiere den genauen Zeitpunkt der Nutzungsänderung sorgfältig. Dies kann durch den Mietvertrag, die Ummeldung des Wohnsitzes oder andere Nachweise erfolgen.

[fs-toc-h2]4. Nachträgliche Schuldzinsen: Absetzbarkeit nach Immobilienverkauf

Eine besondere steuerliche Konstellation ergibt sich, wenn du eine vermietete Immobilie verkaufst, aber noch Schuldzinsen für das Darlehen zahlen musst. Die gute Nachricht: Auch nachträgliche Schuldzinsen können absetzbar sein.

Wann sind nachträgliche Schuldzinsen absetzbar?

Nachträgliche Schuldzinsen sind als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung absetzbar, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind:

Erste Voraussetzung: Der Verkaufserlös reichte nicht aus, um das Darlehen vollständig zu tilgen. Es besteht also noch eine Restschuld, die weiterfinanziert werden muss. Dieser Fall tritt häufig ein, wenn die Immobilie unter ihrem ursprünglichen Kaufpreis oder unter dem aktuellen Darlehensstand verkauft werden musste.

Zweite Voraussetzung: Du hast den gesamten Verkaufserlös zur Tilgung des Darlehens verwendet. Wenn du den Erlös für andere Zwecke nutzt, etwa für den Kauf einer neuen Immobilie oder für private Anschaffungen, sind die restlichen Schuldzinsen nicht mehr absetzbar.

Diese Regelung gilt für alle Immobilien, die nach 1998 verkauft wurden, unabhängig davon, ob der Verkauf innerhalb oder außerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist erfolgte.

Der Grundsatz des Vorrangs der Schuldentilgung

Ein wichtiges Prinzip bei nachträglichen Schuldzinsen ist der Grundsatz des Vorrangs der Schuldentilgung. Das bedeutet: Du musst den Verkaufserlös vorrangig zur Tilgung des Darlehens einsetzen. Wenn du nur einen Teil verwendest und den Rest anderweitig investierst, endet der wirtschaftliche Zusammenhang zwischen dem Darlehen und der ursprünglichen Einkunftsquelle.

Praxisbeispiel:Du verkaufst eine vermietete Wohnung für 180.000 Euro. Die Restschuld des Darlehens beträgt 220.000 Euro. Du musst den kompletten Verkaufserlös von 180.000 Euro zur Tilgung verwenden. Die verbleibende Restschuld von 40.000 Euro kannst du weiter finanzieren, und die Schuldzinsen dafür bleiben steuerlich absetzbar.

Würdest du nur 150.000 Euro zur Tilgung verwenden und mit den restlichen 30.000 Euro ein Auto kaufen, wären die Schuldzinsen für die Restschuld von 70.000 Euro nur noch anteilig absetzbar.

Wie lange kannst du nachträgliche Schuldzinsen absetzen?

Die Absetzbarkeit nachträglicher Schuldzinsen endet erst, wenn die Restschuld vollständig getilgt ist oder wenn du eine neue Einkunftsquelle mit dem Darlehen finanzierst. Wenn du beispielsweise mit einem neuen Darlehen eine weitere Immobilie kaufst und vermietest, beginnt ein neuer Veranlassungszusammenhang.

Wichtig ist: Die Absicht, weiterhin Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu erzielen, darf nicht bereits vor dem Verkauf weggefallen sein. Wenn du die Immobilie mit dem ausdrücklichen Ziel verkaufst, keine weiteren Vermietungseinkünfte mehr zu erzielen, können nachträgliche Schuldzinsen problematisch werden.

Bei einer Anschlussfinanzierung oder Umschuldung nach dem Verkauf bleiben die Schuldzinsen absetzbar, solange der Zusammenhang zur ursprünglichen Vermietung bestehen bleibt. Mehr Informationen zu den verschiedenen Optionen einer Anschlussfinanzierung und deren steuerlichen Auswirkungen findest du in unserem ausführlichen Ratgeber.

Checkliste für die steuerliche Geltendmachung von Schuldzinsen

Dokumente sammeln:

  • Jahreskontoauszüge oder Tilgungspläne der Bank
  • Darlehensverträge
  • Kaufvertrag der Immobilie
  • Bei Teilvermietung: Nachweis der Flächenaufteilung
  • Mietverträge als Nachweis der Vermietungsabsicht

In der Steuererklärung eintragen:

  • Anlage V (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) ausfüllen
  • Zeile "Schuldzinsen und Geldbeschaffungskosten" nutzen
  • Nur den Zinsanteil eintragen, niemals die Tilgung
  • Bei mehreren Darlehen: Alle Schuldzinsen addieren
  • Belege aufbewahren, aber nicht einreichen (nur auf Anforderung)

Besonderheiten beachten:

  • Disagio (Damnum): In der Regel sofort absetzbar, wenn nicht höher als 5 Prozent der Darlehenssumme
  • Bereitstellungszinsen: Vollständig absetzbar
  • Vorfälligkeitsentschädigung: Nicht zu den Schuldzinsen, aber ebenfalls absetzbar
  • Bei gemischter Nutzung: Anteilige Berechnung nach Wohnfläche

Häufige Fehler vermeiden:

  • Tilgungsraten als Schuldzinsen angeben
  • Schuldzinsen für selbstgenutzte Teile ohne Arbeitszimmer angeben
  • Fehlende Dokumentation bei Kontentrennung
  • Schuldzinsen im falschen Jahr angeben (Zuflussprinzip beachten)

[fs-toc-h2]5. Die Berechnung von Schuldzinsen verstehen

Um die Entwicklung deiner Schuldzinsen über die Laufzeit zu verstehen, ist es wichtig, die Berechnungsmechanik zu kennen. Dies hilft dir nicht nur bei der Finanzplanung, sondern auch bei der steuerlichen Geltendmachung.

So werden Schuldzinsen beim Annuitätendarlehen berechnet

Bei der häufigsten Finanzierungsform, dem Annuitätendarlehen, erfolgt die Berechnung der Schuldzinsen nach folgendem Prinzip:

Die Schuldzinsen werden immer auf die aktuelle Restschuld berechnet. Im ersten Jahr zahlst du Zinsen auf die gesamte Darlehenssumme. Mit jeder Tilgungszahlung sinkt die Restschuld, wodurch im nächsten Berechnungszeitraum weniger Zinsen anfallen.

Formel für die jährlichen Schuldzinsen:Schuldzinsen = Restschuld × Zinssatz

Detailliertes Rechenbeispiel über 5 Jahre:

Ausgangsdaten:

  • Darlehenssumme: 250.000 Euro
  • Zinssatz: 3,8 Prozent
  • Anfängliche Tilgung: 2,5 Prozent
  • Jährliche Rate: 15.750 Euro (konstant)

Jahr 1:

  • Restschuld zu Beginn: 250.000 Euro
  • Schuldzinsen: 9.500 Euro (3,8 Prozent von 250.000 Euro)
  • Tilgung: 6.250 Euro
  • Restschuld am Ende: 243.750 Euro

Jahr 2:

  • Restschuld zu Beginn: 243.750 Euro
  • Schuldzinsen: 9.263 Euro (3,8 Prozent von 243.750 Euro)
  • Tilgung: 6.487 Euro
  • Restschuld am Ende: 237.263 Euro

Jahr 3:

  • Restschuld zu Beginn: 237.263 Euro
  • Schuldzinsen: 9.016 Euro
  • Tilgung: 6.734 Euro
  • Restschuld am Ende: 230.529 Euro

Jahr 4:

  • Restschuld zu Beginn: 230.529 Euro
  • Schuldzinsen: 8.760 Euro
  • Tilgung: 6.990 Euro
  • Restschuld am Ende: 223.539 Euro

Jahr 5:

  • Restschuld zu Beginn: 223.539 Euro
  • Schuldzinsen: 8.494 Euro
  • Tilgung: 7.256 Euro
  • Restschuld am Ende: 216.283 Euro

Du siehst: Die jährliche Rate bleibt konstant bei 15.750 Euro, aber die Schuldzinsen sinken von 9.500 Euro im ersten Jahr auf 8.494 Euro im fünften Jahr. Die Tilgung steigt entsprechend von 6.250 Euro auf 7.256 Euro.

Effektivzins vs. Nominalzins

Bei der Betrachtung der Schuldzinsen tauchen zwei Begriffe auf, die du unterscheiden solltest:

Nominalzins (Sollzinssatz): Der reine Zinssatz, der auf dein Darlehen angewendet wird. Er berücksichtigt keine Nebenkosten.

Effektivzins: Er enthält neben dem Nominalzins auch weitere Kosten wie Disagio, Bearbeitungsgebühren (soweit zulässig) und die Häufigkeit der Zinszahlung. Der Effektivzins ist daher immer höher als der Nominalzins und gibt die tatsächlichen Gesamtkosten besser wieder.

Für steuerliche Zwecke sind beide Zinssätze relevant, da der Effektivzins alle absetzbaren Finanzierungskosten umfasst.

Wenn du deine Schuldzinsen langfristig reduzieren möchtest, kann eine Umschuldung nach Ablauf der Zinsbindung sinnvoll sein. Dabei löst du dein bestehendes Darlehen durch ein neues mit günstigeren Konditionen ab. Mehr Informationen zu den Möglichkeiten einer Umschuldung bei der Baufinanzierung und wie du dabei Schuldzinsen sparen kannst, findest du in unserem umfassenden Ratgeber.

Tipp: Achte bei Kreditvergleichen immer auf den Effektivzins, nicht nur auf den Nominalzins. Ein niedriger Nominalzins kann durch hohe Nebenkosten schnell unattraktiv werden. Die aktuellen Zinsentwicklungen und ihre Auswirkungen auf deine Schuldzinsen kannst du in unserer Übersicht zur aktuellen Bauzinsentwicklung verfolgen, um den optimalen Zeitpunkt für deine Finanzierung zu finden.

[fs-toc-h2]6. Besondere Fälle: Disagio, Bereitstellungszinsen und Modernisierungskredite

Neben den regulären Schuldzinsen gibt es einige Sonderfälle, die steuerlich besondere Behandlungen erfahren.

Das Disagio: Zinsvorauszahlung mit steuerlichen Vorteilen

Ein Disagio (auch Damnum genannt) ist eine Zinsvorauszahlung, die vom Auszahlungsbetrag des Darlehens einbehalten wird. Statt 250.000 Euro ausgezahlt zu bekommen, erhältst du bei einem Disagio von 5 Prozent nur 237.500 Euro, tilgst aber den vollen Betrag von 250.000 Euro zurück.

Der Vorteil liegt darin, dass du durch das Disagio einen niedrigeren laufenden Zinssatz erhältst. Steuerlich ist das Disagio wie Schuldzinsen zu behandeln und kann bei vermieteten Immobilien sofort in voller Höhe als Werbungskosten abgesetzt werden, wenn es nicht höher als 5 Prozent der Darlehenssumme ist.

Steuerliche Regelung: Bei einem Disagio über 5 Prozent oder bei Zinsbindungen unter fünf Jahren muss das Disagio über die Laufzeit verteilt werden. Das Finanzamt prüft, ob das Disagio "marktüblich" ist.

Bereitstellungszinsen

Wenn du die Darlehenssumme nicht sofort vollständig abrufst, berechnen Banken oft Bereitstellungszinsen. Diese fallen an für den Teil des Darlehens, der bereitgestellt, aber noch nicht abgerufen wurde. Bereitstellungszinsen sind vollständig als Schuldzinsen absetzbar, wenn sie im Zusammenhang mit einer vermieteten Immobilie stehen.

Praxistipp: Verhandle bei der Darlehensvereinbarung eine möglichst lange bereitstellungszinsfreie Zeit, insbesondere bei Neubauprojekten. Üblich sind 6-12 Monate, manchmal sind auch längere Fristen möglich.

Schuldzinsen für Modernisierungskredite

Wenn du eine vermietete Immobilie modernisierst oder sanierst und dafür einen Kredit aufnimmst, sind auch diese Schuldzinsen als Werbungskosten absetzbar. Entscheidend ist, dass die Modernisierung der Erhaltung oder Verbesserung des Mietobjekts dient.

Unterscheide dabei zwischen:

  • Erhaltungsaufwand: Reparaturen und Instandhaltungen, die den Zustand erhalten
  • Herstellungsaufwand: Wesentliche Verbesserungen, die den Wert erhöhen

Beide Varianten berechtigen zum Abzug der Schuldzinsen, nur die zugrunde liegenden Kosten werden unterschiedlich behandelt.

Wenn du eine umfassende Modernisierung planst und hierfür Finanzierungsmöglichkeiten suchst, bietet dir unser Ratgeber zum Modernisierungskredit detaillierte Informationen zu den verschiedenen Kreditformen und deren steuerlichen Auswirkungen.

Hinweis: Dokumentiere bei Modernisierungen genau, welche Arbeiten durchgeführt wurden. Rechnungen, Kostenvoranschläge und Zahlungsbelege sind wichtige Nachweise für das Finanzamt.

[fs-toc-h2]7. FAQ – Häufig gestellte Fragen zu Schuldzinsen

Kann ich die Tilgung meines Immobilienkredits steuerlich absetzen?

Nein, die Tilgung ist niemals steuerlich absetzbar. Nur die Schuldzinsen, also die Kosten für das geliehene Kapital, können unter bestimmten Voraussetzungen als Werbungskosten geltend gemacht werden. Die Tilgung ist die Rückzahlung des Darlehens selbst und stellt keine Betriebsausgabe oder Werbungskosten dar. Diese Unterscheidung ist fundamental für die steuerliche Behandlung von Immobilienkrediten. Prüfe daher immer deinen Tilgungsplan und trage nur den Zinsanteil in der Steuererklärung ein.

Wie weise ich die Schuldzinsen beim Finanzamt nach?

Der Nachweis erfolgt über die jährlichen Zins- und Tilgungsbescheinigungen deiner Bank. Diese Dokumente erhältst du automatisch einmal pro Jahr und sie zeigen genau auf, wie viel du an Zinsen und wie viel an Tilgung gezahlt hast. Bei der Steuererklärung trägst du lediglich die Höhe der Schuldzinsen in die Anlage V ein. Die Belege selbst musst du nicht mit einreichen, aber für mindestens vier Jahre aufbewahren, falls das Finanzamt sie anfordert. Bei elektronischer Übermittlung der Steuererklärung genügt die digitale Archivierung.

Was passiert steuerlich, wenn ich von Vermietung auf Eigennutzung wechsle?

Ab dem Zeitpunkt, an dem du die Vermietung beendest und die Immobilie selbst nutzt, kannst du die Schuldzinsen nicht mehr als Werbungskosten absetzen. Die Finanzierungskosten gehören ab diesem Moment zur privaten Lebensführung. Der genaue Zeitpunkt des Nutzungswechsels ist entscheidend. Bis zu diesem Datum kannst du die Schuldzinsen anteilig für das laufende Jahr absetzen. Dokumentiere den Wechsel sorgfältig durch Kündigung des Mietvertrags, Eigennutzungsanzeige und Ummeldung. Eine Ausnahme besteht nur, wenn du ein häusliches Arbeitszimmer einrichtest und die Voraussetzungen dafür erfüllst.

Sind Schuldzinsen auch bei Leerstand der Immobilie absetzbar?

Ja, Schuldzinsen bleiben auch bei vorübergehendem Leerstand absetzbar, solange du nachweisen kannst, dass du ernsthaft bemüht bist, einen Mieter zu finden. Die Vermietungsabsicht muss weiterhin bestehen. Dokumentiere deine Vermietungsbemühungen durch Inserate, Maklerverträge oder Besichtigungstermine. Problematisch wird es, wenn der Leerstand sehr lange andauert und du keine erkennbaren Anstrengungen unternimmst. Das Finanzamt könnte dann die Vermietungsabsicht anzweifeln. Bei einem Leerstand von mehr als einem Jahr solltest du besonders sorgfältig dokumentieren.

Wie werden Schuldzinsen bei mehreren Eigentümern behandelt?

Wenn mehrere Personen gemeinsam Eigentümer einer vermieteten Immobilie sind, kann jeder nur seinen Anteil an den Schuldzinsen absetzen. Die Aufteilung erfolgt nach den Eigentumsanteilen im Grundbuch. Wenn du beispielsweise zu 50 Prozent Eigentümer bist, kannst du auch nur 50 Prozent der Schuldzinsen geltend machen. Wichtig ist, dass auch das Darlehen entsprechend aufgeteilt ist oder zumindest beide Eigentümer als Darlehensnehmer eingetragen sind. Bei Ehepartnern mit gemeinsamer Veranlagung wird dies automatisch berücksichtigt. Bei unverheirateten Paaren oder mehreren Eigentümern muss jeder seine Schuldzinsen separat in seiner eigenen Steuererklärung angeben.

[fs-toc-h2] Fazit: Schuldzinsen verstehen und optimal nutzen

Schuldzinsen sind ein wesentlicher Bestandteil jeder Immobilienfinanzierung und können bei vermieteten Objekten erhebliche steuerliche Vorteile bringen. Die klare Abgrenzung zur Tilgung ist dabei fundamental: Nur Schuldzinsen sind absetzbar, niemals die Tilgungsleistungen. Bei selbstgenutzten Immobilien sind Schuldzinsen grundsätzlich nicht absetzbar, mit Ausnahme des häuslichen Arbeitszimmers. Die richtige Dokumentation und Kontentrennung sind entscheidend für die steuerliche Geltendmachung. Auch nachträgliche Schuldzinsen nach einem Immobilienverkauf können unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin absetzbar sein. Eine sorgfältige Planung und Dokumentation zahlt sich über Jahre hinweg aus und kann deine Steuerlast spürbar reduzieren.

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Foto von von Carsten Hater
Carsten Hater
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