Wohnungsbauprämie: Staatliche Förderung beim Bausparen für dein Eigenheim
Was ist die Wohnungsbauprämie und wie funktioniert sie?
Die Wohnungsbauprämie ist eine staatliche Förderung, die deine Bauspareinlagen mit bis zu 8,8 Prozent bezuschusst. Bei einem Bausparvertrag erhältst du als Lediger maximal 512 Euro jährlich, als Verheirateter bis zu 1.024 Euro zusätzlich vom Staat. Diese Förderung unterstützt dich gezielt beim Aufbau von Eigenkapital für den Kauf, Bau oder die Modernisierung einer selbstgenutzten Immobilie. Mit einer Sperrfrist von sieben Jahren und attraktiven Einkommensgrenzen bietet sie besonders jungen Sparern einen lukrativen Einstieg in die Immobilienfinanzierung.

[fs-toc-h2]1. Wohnungsbauprämie Definition: Was ist die staatliche Förderung beim Bausparen?
Die staatliche Förderung beim Bausparen ist ein direkter Zuschuss des Bundes zu deinen jährlichen Bauspareinlagen. Seit 2021 beträgt der Fördersatz 8,8 Prozent auf deine eingezahlten Beiträge, wobei die maximale Förderung bei 512 Euro für Ledige und 1.024 Euro für Verheiratete liegt. Das bedeutet, du musst als Alleinstehender mindestens 5.818 Euro jährlich einzahlen, um die volle Förderung zu erhalten.
Diese staatliche Unterstützung wird jährlich gewährt und direkt auf deinen Bausparvertrag gutgeschrieben. Anders als andere Förderungen musst du sie nicht beantragen - die Bausparkasse wickelt alles automatisch ab, sofern du die Voraussetzungen erfüllst. Die Förderung ist steuerfrei und erhöht nicht dein zu versteuerndes Einkommen.
Das Besondere an dieser Förderung ist ihre Zweckbindung für wohnwirtschaftliche Verwendung. Du kannst das geförderte Guthaben nur für den Bau, Kauf oder die Modernisierung einer selbstgenutzten Immobilie verwenden. Mit unserem Bauspar-Rechner kannst du ermitteln, wie sich die staatliche Förderung auf deine Sparleistung auswirkt. Auch der Erwerb von Genossenschaftsanteilen für eine Genossenschaftswohnung ist förderfähig.
Wichtiger Hinweis: Die Förderung gibt es nur bei anerkannten Bausparkassen und nicht bei normalen Sparkonten oder anderen Anlageformen.
[fs-toc-h2]2. Wohnungsbauprämie beantragen: So einfach kommst du an die staatliche Förderung
Im Gegensatz zu anderen staatlichen Förderungen musst du die staatliche Unterstützung beim Bausparen nicht gesondert beantragen. Die Bausparkasse prüft automatisch anhand deiner Angaben beim Vertragsabschluss, ob du die Voraussetzungen erfüllst und beantragt die Förderung für dich beim Finanzamt. Dazu benötigst du lediglich eine Einkommensteuerbescheinigung oder deinen letzten Einkommensteuerbescheid.
Bei Vertragsabschluss füllst du einen entsprechenden Antragsvordruck aus, in dem du deine Einkommensverhältnisse darlegst. Die Bausparkasse übermittelt diese Daten dann an das zuständige Finanzamt, welches die Berechtigung prüft und die Förderung direkt auf deinen Bausparvertrag überweist. Dieser Prozess wiederholt sich jährlich automatisch, solange du die Einkommensgrenzen nicht überschreitest.
Änderungen in deinen Einkommensverhältnissen musst du der Bausparkasse unverzüglich mitteilen. Dies gilt besonders bei Heirat, Scheidung oder deutlichen Einkommensveränderungen. Unsere Checkliste für Bausparverträge hilft dir bei der vollständigen Antragstellung. Bei verspäteter Meldung kann es zur Rückforderung bereits gewährter Förderungen kommen.
Praxis-Tipp: Reiche deine Steuerbescheide immer zeitnah bei der Bausparkasse ein, damit die Förderung ohne Verzögerung fließt und du keine Fristen verpasst.
1. Voraussetzungen prüfen
- Einkommensgrenzen beachten: 35.000 Euro (ledig), 70.000 Euro (verheiratet)
- Mindestens 16 Jahre alt sein
- Unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland
- Wohnwirtschaftliche Verwendung geplant
2. Bausparkasse auswählen
- Angebote verschiedener Bausparkassen vergleichen
- Auf niedrige Abschluss- und Kontoführungsgebühren achten
- Günstige Darlehenszinsen für spätere Finanzierung berücksichtigen
- Förderabwicklung sollte inklusive sein
3. Bausparvertrag abschließen
- Angemessene Bausparsumme festlegen (meist 40.000-100.000 Euro)
- Jährliche Sparrate planen (mindestens 5.818 Euro für volle Förderung)
- Antragsvordruck für staatliche Förderung ausfüllen
- Einkommensnachweise beifügen
4. Förderung sichern
- Jährlich ausreichend einzahlen für maximale Förderung
- Einkommensänderungen umgehend melden
- Nach 7 Jahren wohnwirtschaftlich verwenden
- Bei Zweckentfremdung droht Rückzahlung
[fs-toc-h2]3. Wohnungsbauprämie Voraussetzungen: Welche Einkommensgrenzen gelten 2025?
Die Einkommensgrenzen für die staatliche Bauspar-Förderung sind seit 2021 deutlich angehoben worden und machen die Förderung für viele Haushalte interessant. Als ledige Person darfst du maximal 35.000 Euro zu versteuerndes Einkommen im Jahr haben, als Ehepaar oder eingetragene Lebenspartnerschaft liegt die Grenze bei 70.000 Euro. Entscheidend ist dabei das zu versteuernde Einkommen, nicht das Bruttoeinkommen.
Das zu versteuernde Einkommen findest du in deinem Einkommensteuerbescheid und entspricht dem Betrag, auf den tatsächlich Steuern erhoben werden. Von diesem Betrag sind bereits alle Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen abgezogen. Für die meisten Arbeitnehmer liegt das zu versteuernde Einkommen deutlich unter dem Bruttolohn aus dem Arbeitsvertrag.
Bei Überschreitung der Einkommensgrenzen entfällt die Förderung komplett - eine anteilige Kürzung gibt es nicht. Besonders bei schwankenden Einkommen oder Gehaltserhöhungen solltest du die Entwicklung im Auge behalten. Überschreitest du die Grenze nur in einem Jahr, erhältst du für dieses Jahr keine Förderung, kannst aber in den Folgejahren wieder förderberechtigt sein.
Rechenbeispiel Einkommensgrenzen: Bruttoeinkommen Arbeitnehmer: 50.000 Euro
- Werbungskostenpauschale: 1.230 Euro
- Sonderausgaben: 4.000 Euro
- Zu versteuerndes Einkommen: ca. 44.770 Euro
- Ergebnis: Einkommensgrenze (35.000 Euro) überschritten, keine Förderung
Achtung: Auch Nebeneinkünfte, Kapitelerträge und Mieteinnahmen fließen in das zu versteuernde Einkommen ein und können zur Überschreitung der Grenzen führen.
[fs-toc-h2]4. Wohnungsbauprämie Höhe: So viel staatliche Unterstützung erhältst du jährlich
Die Höhe der staatlichen Unterstützung beim Bausparen richtet sich nach deinen jährlichen Einzahlungen und deinem Familienstand. Der Fördersatz beträgt einheitlich 8,8 Prozent deiner Bauspareinlagen, jedoch ist die maximale jährliche Förderung begrenzt. Als ledige Person erhältst du maximal 512 Euro pro Jahr, als verheiratetes Paar oder eingetragene Lebenspartnerschaft 1.024 Euro.
Um die volle Förderung zu erhalten, musst du als Alleinstehender mindestens 5.818 Euro jährlich in deinen Bausparvertrag einzahlen (512 Euro ÷ 8,8% = 5.818 Euro). Verheiratete müssen entsprechend 11.636 Euro einzahlen, um die maximale Förderung von 1.024 Euro zu erhalten. Zahlst du weniger ein, erhältst du anteilig 8,8 Prozent deiner tatsächlichen Einzahlung als Förderung.
Die Förderung wird jährlich gewährt und direkt auf deinen Bausparvertrag gutgeschrieben. Sie erhöht dein angespartes Guthaben und wird bei der späteren Zuteilung berücksichtigt. Unser Eigenkapital-Rechner zeigt dir, wie sich die Förderung auf deine Immobilienfinanzierung auswirkt. Über die gesamte Ansparzeit können so beträchtliche Förderbeträge zusammenkommen, die dein verfügbares Eigenkapital deutlich erhöhen.
Rechenbeispiel maximale Förderung: Lediger Sparer:
- Jährliche Einzahlung: 5.818 Euro
- Staatliche Förderung: 512 Euro (8,8%)
- Förderung nach 7 Jahren: 3.584 Euro
- Gesamtguthaben nach 7 Jahren: ca. 44.310 Euro (inkl. Zinsen)
Insider-Tipp: Auch kleine Einzahlungen lohnen sich. Bereits bei 100 Euro monatlich (1.200 Euro jährlich) erhältst du 105,60 Euro staatliche Förderung - eine Rendite von 8,8 Prozent ist heute kaum noch zu bekommen.
[fs-toc-h2]5. Warum lohnt sich die Wohnungsbauprämie besonders für junge Sparer?
Die staatliche Bauspar-Förderung bietet besonders jungen Menschen mit geringen bis mittleren Einkommen einen idealen Einstieg in die Immobilienfinanzierung. Da die Einkommensgrenzen großzügig bemessen sind, können viele Berufseinsteiger und junge Familien die volle Förderung ausschöpfen. Die garantierte Rendite von 8,8 Prozent auf die Förderung ist in Zeiten niedriger Zinsen außergewöhnlich attraktiv.
Junge Sparer profitieren zusätzlich von der langen Ansparzeit bis zur geplanten Immobiliennutzung. Wer mit 20 Jahren einen Bausparvertrag abschließt und mit 30 Jahren eine Immobilie erwirbt, kann zehn Jahre lang die staatliche Förderung sammeln. Bei maximaler Ausschöpfung summiert sich die Förderung auf über 5.000 Euro - ein beträchtlicher Eigenkapitalanteil für die spätere Finanzierung.
Die Kombination mit der Arbeitnehmersparzulage macht die Förderung noch attraktiver. Nutzt du vermögenswirksame Leistungen deines Arbeitgebers für den Bausparvertrag, erhältst du zusätzlich bis zu 470 Euro jährlich vom Staat. Zusammen mit der regulären Förderung kannst du so als Lediger fast 1.000 Euro staatliche Unterstützung pro Jahr erhalten.
Spar-Tipp: Starte bereits in der Ausbildung oder im Studium mit einem kleinen Bausparvertrag. Selbst geringe Beträge werden gefördert und du gewöhnst dich früh ans regelmäßige Sparen für deine Immobilie.
[fs-toc-h2]6. Wann kannst du die Wohnungsbauprämie verwenden und auszahlen lassen?
Die geförderten Bauspar-Mittel sind an eine Sperrfrist von sieben Jahren gebunden, die mit dem Vertragsabschluss beginnt. Erst nach Ablauf dieser Frist kannst du das angesparte Guthaben inklusive der staatlichen Förderung für wohnwirtschaftliche Zwecke verwenden, ohne dass eine Rückzahlung der Förderung droht. Diese Regelung soll sicherstellen, dass die Förderung tatsächlich dem Wohnungsbau zugutekommt.
Als wohnwirtschaftliche Verwendung gelten der Bau oder Kauf einer selbstgenutzten Immobilie, Modernisierungs- und Renovierungsmaßnahmen sowie der Erwerb von Genossenschaftsanteilen. Auch die Ablösung bestehender Immobilienkredite ist möglich, sofern die Immobilie selbst genutzt wird. Die Selbstnutzung muss dabei nicht sofort erfolgen - auch der Kauf einer Immobilie zur späteren Eigennutzung ist förderschädlich.
Bei vorzeitiger Verwendung für andere Zwecke oder bei Kündigung des Vertrags vor Ablauf der Sperrfrist musst du die gesamten erhaltenen Förderungen zurückzahlen. Unser Modernisierungs-Ratgeber erklärt dir, welche Maßnahmen als wohnwirtschaftliche Verwendung gelten. Eine Ausnahme gibt es nur in besonderen Härtefällen wie schwerer Krankheit oder unverschuldeter Arbeitslosigkeit.
Wichtig: Plane die Verwendung deines Bausparguthabens rechtzeitig. Nach der Sperrfrist hast du grundsätzlich unbegrenzt Zeit für die wohnwirtschaftliche Verwendung, solltest aber die Entwicklung der Zinsen im Auge behalten.
[fs-toc-h2]7. Wohnungsbauprämie mit anderen staatlichen Hilfen kombinieren
Die staatliche Bauspar-Förderung lässt sich hervorragend mit anderen staatlichen Förderungen kombinieren und kann so einen wichtigen Baustein deiner Immobilienfinanzierung bilden. Besonders interessant ist die Kombination mit vermögenswirksamen Leistungen und der Arbeitnehmersparzulage. Zahlt dein Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen in deinen Bausparvertrag ein, erhältst du zusätzlich zur regulären Förderung noch die Arbeitnehmersparzulage.
Mit KfW-Förderprogrammen ist die Bauspar-Förderung problemlos kombinierbar, da sie sich auf verschiedene Finanzierungsphasen bezieht. Während die staatliche Förderung beim Ansparen hilft, unterstützen KfW-Kredite die eigentliche Baufinanzierung mit günstigen Zinsen und Tilgungszuschüssen. Diese Kombination kann die Gesamtkosten deiner Immobilienfinanzierung erheblich reduzieren.
Auch mit regionalen Förderprogrammen der Bundesländer oder Kommunen ist die Förderung kombinierbar. Viele Bundesländer bieten eigene Bauspar-Förderungen oder Zuschüsse beim Immobilienerwerb an. Unser Förderung-Vergleichsrechner zeigt dir alle kombinierbaren Programme für deine Region. Bei geschickter Kombination verschiedener Förderungen kannst du deine Eigenkapitalquote deutlich erhöhen und bessere Finanzierungskonditionen erhalten.
Rechenbeispiel Förder-Kombination: Lediger Arbeitnehmer mit vermögenswirksamen Leistungen:
- Staatliche Bauspar-Förderung: 512 Euro jährlich
- Arbeitnehmersparzulage: 470 Euro jährlich
- Arbeitgeberzuschuss VL: 480 Euro jährlich
- Gesamte staatliche Förderung: 982 Euro + 480 Euro = 1.462 Euro
Insider-Tipp: Prüfe bei deinem Arbeitgeber, ob vermögenswirksame Leistungen angeboten werden. Die Kombination mit der Bauspar-Förderung ist besonders lukrativ.
Staatliche Bauspar-Förderung:
- Rendite durch Förderung: 8,8% garantiert auf geförderten Betrag
- Maximale Förderung: 512€ (ledig), 1.024€ (verheiratet) jährlich
- Risiko: Null (staatlich garantiert)
- Verfügbarkeit: Nach 7 Jahren für Wohnzwecke
- Besonderheit: Kombination mit Bauspardarlehen möglich
Tagesgeld/Festgeld 2025:
- Rendite: 2,5-3,5% jährlich
- Förderung: Keine staatliche Unterstützung
- Risiko: Sehr gering (Einlagensicherung)
- Verfügbarkeit: Täglich bzw. nach Laufzeitende
- Besonderheit: Volle Flexibilität bei Verwendung
ETF-Sparpläne:
- Rendite: 6-8% langfristig erwartet (schwankend)
- Förderung: Keine (außer bei Riester-ETFs)
- Risiko: Mittel bis hoch (Kursschwankungen)
- Verfügbarkeit: Jederzeit verkaufbar
- Besonderheit: Hohe Renditechancen, aber unsicher
Riester-Rente (Eigenheimrente):
- Rendite: Durch Zulagen 3-5% effektiv möglich
- Förderung: Bis 975€ jährlich (je nach Kindern)
- Risiko: Gering bei Garantieprodukten
- Verfügbarkeit: Für Immobilie ab 2027 ohne Steuern
- Besonderheit: Höhere Förderung, aber komplexere Regeln
[fs-toc-h2]8. FAQ: Die 5 häufigsten Fragen zur Wohnungsbauprämie
Wie hoch ist die aktuelle Förderung beim Bausparen?
Die staatliche Bauspar-Förderung beträgt 8,8 Prozent deiner jährlichen Einzahlungen. Maximal erhältst du als Lediger 512 Euro pro Jahr, als Verheirateter 1.024 Euro. Dafür musst du mindestens 5.818 Euro (ledig) bzw. 11.636 Euro (verheiratet) jährlich einzahlen. Bei geringeren Einzahlungen wird die Förderung anteilig gewährt.
Welche Einkommensgrenzen gelten für die Förderung 2025?
Die Einkommensgrenzen liegen bei 35.000 Euro zu versteuerndem Einkommen für Ledige und 70.000 Euro für Verheiratete oder eingetragene Lebenspartner. Entscheidend ist das zu versteuernde Einkommen aus dem Steuerbescheid, nicht das Bruttoeinkommen. Bei Überschreitung entfällt die Förderung komplett für das entsprechende Jahr.
Wann kann ich das geförderte Bausparguthaben verwenden?
Das geförderte Guthaben kannst du erst nach einer Sperrfrist von sieben Jahren ab Vertragsabschluss für wohnwirtschaftliche Zwecke verwenden. Dazu gehören Kauf, Bau, Modernisierung einer selbstgenutzten Immobilie oder Erwerb von Genossenschaftsanteilen. Bei anderen Verwendungen oder vorzeitiger Entnahme musst du die Förderung zurückzahlen.
Kann ich die Förderung mit anderen staatlichen Hilfen kombinieren?
Ja, die Bauspar-Förderung lässt sich sehr gut mit anderen Förderungen kombinieren. Besonders attraktiv ist die Kombination mit vermögenswirksamen Leistungen und der Arbeitnehmersparzulage. Auch KfW-Programme oder regionale Förderungen sind parallel nutzbar, da sie verschiedene Phasen der Immobilienfinanzierung betreffen.
Muss ich die Förderung extra beantragen oder versteuern?
Nein, die Förderung wird automatisch von der Bausparkasse beantragt, wenn du beim Vertragsabschluss die entsprechenden Unterlagen einreichst. Du musst lediglich jährlich deine Einkommensnachweise vorlegen. Die Förderung ist steuerfrei und muss nicht in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.
[fs-toc-h2]Fazit: Staatliche Bauspar-Förderung als solide Basis für dein Eigenheim
Die staatliche Förderung beim Bausparen bietet dir eine der attraktivsten risikofreien Renditen am Markt. Mit 8,8 Prozent auf den geförderten Betrag und der Möglichkeit, bis zu 1.024 Euro jährlich zu erhalten, ist sie ein wichtiger Baustein für deine Eigenkapitalbildung. Die großzügigen Einkommensgrenzen machen die Förderung für viele Haushalte interessant. Mit unserem Förderoptimierung-Rechner findest du die beste Kombination staatlicher Hilfen für deine Situation.
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