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Baufinanzierung für unverheiratete Paare: Gemeinsam finanzieren ohne Trauschein

Gemeinsame Baufinanzierung ohne Ehe: Worauf unverheiratete Paare achten müssen

von Matthias Richter

Experte für Baufinanzierung
|
16.3.2026

Immer mehr Paare leben ohne Trauschein zusammen und möchten gemeinsam eine Immobilie kaufen. Die Baufinanzierung unverheiratete Paare ist grundsätzlich genauso möglich wie für Verheiratete – doch rechtlich gibt es entscheidende Unterschiede. Ohne die automatischen Schutzrechte einer Ehe brauchst du klare Vereinbarungen zu Eigentum, Haftung und Trennungsszenarien. In diesem Ratgeber erfährst du, wie ihr eure Finanzierung rechtssicher gestaltet und welche Fallstricke du vermeiden solltest.

Baufinanzierung unverheiratete Paare
Inhaltsverzeichnis
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[fs-toc-h2] 1. Wie funktioniert eine Baufinanzierung für unverheiratete Paare?

Eine Baufinanzierung unverheiratete Paare funktioniert im Grundprinzip wie jede gemeinsame Finanzierung: Beide Partner treten als gleichberechtigte Kreditnehmer auf und haften gesamtschuldnerisch für das Darlehen. Das bedeutet, die Bank kann im Ernstfall von jedem Partner die gesamte Kreditsumme zurückfordern – unabhängig davon, wie das Eigentum aufgeteilt ist.

Der große Vorteil liegt in der verbesserten Bonität. Banken bewerten das kombinierte Einkommen beider Partner, wodurch sich höhere Darlehenssummen und oft auch günstigere Konditionen ergeben. Wenn beispielsweise ein Partner 2.500 Euro und der andere 2.000 Euro netto verdient, rechnet die Bank mit einem gemeinsamen Haushaltseinkommen von 4.500 Euro – ein deutlicher Vorteil gegenüber einer Einzelfinanzierung.

Allerdings prüft die Bank auch beide Bonitäten. Negative Schufa-Einträge oder bestehende Kredite eines Partners wirken sich auf die gemeinsame Finanzierung aus. Die Bank orientiert sich dabei oft am schwächeren Bonitätsprofil. In unserem Ratgeber zur Baufinanzierung mit mehreren Kreditnehmern erfährst du detailliert, wie die gemeinsame Kreditaufnahme funktioniert.

Der entscheidende Unterschied zu Ehepartnern: Unverheiratete haben keine automatischen Erbrechte oder gesetzlichen Ausgleichsansprüche. Was bei einer Ehe durch das Familienrecht geregelt ist, muss bei euch vertraglich vereinbart werden. Ohne entsprechende Regelungen drohen im Trennungsfall oder bei Tod eines Partners erhebliche rechtliche und finanzielle Probleme.

Tipp: Plant von Anfang an für beide Szenarien: das gemeinsame Glück und die mögliche Trennung. Eine klare vertragliche Regelung schützt beide Partner und verhindert später teure Rechtsstreitigkeiten.

[fs-toc-h2] 2. Grundbuch und Eigentumsaufteilung richtig regeln

Das Grundbuch ist das zentrale rechtliche Dokument für eure Immobilie. Hier wird festgehalten, wem welcher Anteil gehört – und genau diese Frage solltet ihr sehr bewusst beantworten. Bei unverheirateten Paaren gibt es drei gängige Modelle der Eigentumsaufteilung.

Beim Miteigentum nach Bruchteilen besitzt jeder Partner einen festgelegten Anteil, klassischerweise je 50 Prozent. Diese Aufteilung ist fair und übersichtlich, wenn beide Partner ähnlich viel einbringen und verdienen. Wichtig: Die Anteile im Grundbuch sollten dem tatsächlichen finanziellen Beitrag entsprechen – also Eigenkapital, laufende Raten und Modernisierungskosten berücksichtigen.

Alternativ kannst du die Anteile ungleich aufteilen, etwa 60:40 oder 70:30. Das macht Sinn, wenn ein Partner deutlich mehr Eigenkapital einbringt oder höhere Raten zahlt. Diese Aufteilung muss im Grundbuch eingetragen werden und sollte in einem Partnerschaftsvertrag genau dokumentiert sein.

Die dritte Option ist Alleineigentum mit Wohnrecht. Dabei steht nur ein Partner im Grundbuch, während der andere ein vertraglich gesichertes Wohnrecht erhält. Dieses Modell eignet sich, wenn nur ein Partner die Bonität für den Kredit mitbringt oder wenn bewusst getrennte Vermögensmassen gewünscht sind. Allerdings ist der nicht eingetragene Partner stark benachteiligt und hat keinerlei Eigentumsrechte.

Mit unserem Baufinanzierungsrechner könnt ihr gemeinsam durchrechnen, wie sich unterschiedliche Eigenkapitalanteile auf eure Finanzierung auswirken und daraus eine faire Eigentumsaufteilung ableiten.

Hinweis: Die Eigentumsaufteilung im Grundbuch ist steuerlich relevant. Bei ungleichen Anteilen solltet ihr prüfen, ob Schenkungssteuerfreibeträge überschritten werden. Eine notarielle Beratung ist hier sinnvoll.

Beispiel Eigentumsaufteilung nach Beitrag:

Partner A bringt ein: 40.000 Euro Eigenkapital + zahlt 800 Euro monatlichPartner B bringt ein: 20.000 Euro Eigenkapital + zahlt 600 Euro monatlich

Gesamtinvestition: 300.000 EuroVerhältnis der Beiträge über 20 Jahre: etwa 60:40

Empfohlene Grundbucheintragung: 60% Partner A, 40% Partner B

Diese Aufteilung spiegelt die tatsächliche finanzielle Beteiligung wider und verhindert spätere Streitigkeiten.

[fs-toc-h2] 3. Der Partnerschaftsvertrag: Dein wichtigster Schutz

Ein Partnerschaftsvertrag ist für unverheiratete Paare unverzichtbar – er ist das Äquivalent zum Ehevertrag, nur dass ihr ihn selbst gestalten müsst. Dieser Vertrag regelt alle wichtigen Fragen rund um die gemeinsame Immobilie und sollte notariell beurkundet werden.

Der Vertrag sollte zunächst die Eigentumsaufteilung klar festhalten und dokumentieren, wie diese zustande kam. Halte fest, wer wie viel Eigenkapital eingebracht hat und wie die laufenden Kosten aufgeteilt werden. Diese Dokumentation ist später wichtig, falls einer die Anteile anders bewertet.

Besonders wichtig sind die Trennungsregelungen. Der Vertrag sollte klar regeln, was bei einer Trennung passiert: Wird die Immobilie verkauft? Hat ein Partner ein Vorkaufsrecht? Wie wird der Wert ermittelt? Welche Fristen gelten? Diese Fragen im Streit zu klären ist deutlich schwieriger als in guten Zeiten.

Auch für den Todesfall braucht ihr Regelungen. Unverheiratete Partner erben sich nicht automatisch – ohne Testament fällt der Immobilienanteil an die Verwandten des Verstorbenen. Das kann für den überlebenden Partner existenzbedrohend werden, wenn plötzlich die Schwiegereltern Miteigentümer werden. Ein Testament und eine Regelung zur Übernahme der Kreditverpflichtungen sind essenziell.

Die laufenden Kosten sollten ebenfalls vertraglich geregelt sein: Wer zahlt welchen Anteil an Raten, Nebenkosten, Instandhaltung und Modernisierungen? Was passiert, wenn einer Partner zeitweise weniger verdient oder arbeitslos wird? Klare Vereinbarungen verhindern Konflikte im Alltag.

Tipp: Überprüft und aktualisiert euren Partnerschaftsvertrag alle paar Jahre. Lebenssituationen ändern sich – bei Kindern, Gehaltsentwicklungen oder größeren Renovierungen solltet ihr die Vereinbarungen anpassen.

Checkliste Partnerschaftsvertrag:
  • Eigentumsanteile und deren Begründung (Eigenkapital, laufende Zahlungen)
  • Aufteilung der monatlichen Raten und Nebenkosten
  • Regelung bei vorübergehender Zahlungsunfähigkeit eines Partners
  • Vorkaufsrecht bei Trennung und Bewertungsmethode
  • Verkaufsszenarien und Aufteilung des Erlöses
  • Regelungen für den Todesfall und Übernahme der Schulden
  • Modernisierungskosten und deren Finanzierung
  • Kündigungsfristen und Übergangsregelungen
  • Notarielle Beurkundung für rechtliche Sicherheit
  • [fs-toc-h2] 4. Eigenkapital und Unterlagen: Was die Bank von euch verlangt

    Bei einer Baufinanzierung unverheiratete Paare verlangt die Bank von beiden Partnern vollständige Unterlagen. Jeder muss seine Bonität, sein Einkommen und sein Eigenkapital einzeln nachweisen. Die Bank prüft beide Partner so, als würden sie jeweils allein einen Kredit aufnehmen.

    Zu den wichtigsten Unterlagen gehören Einkommensnachweise der letzten drei Monate, aktuelle Gehaltsbescheinigungen und bei Selbstständigen die Einkommensteuerbescheide der letzten zwei bis drei Jahre. Die Bank will sehen, dass beide Partner stabile und ausreichende Einkommen haben. Eine detaillierte Übersicht aller benötigten Dokumente findest du in unserem Ratgeber Baufinanzierung beantragen: Diese Unterlagen verlangt die Bank.

    Das Eigenkapital könnt ihr gemeinsam einbringen, auch wenn es auf verschiedenen Konten liegt. Banken akzeptieren Sparguthaben, Tagesgeld, Festgeld, Wertpapierdepots und Bausparverträge beider Partner als Eigenkapital. Wichtig ist der Nachweis, dass das Geld tatsächlich verfügbar ist. Mehr zur optimalen Eigenkapitalquote erfährst du in unserem Ratgeber Eigenkapital bei der Baufinanzierung.

    Die Schufa-Auskunft wird für beide Partner einzeln eingeholt. Negative Einträge bei einem Partner können die gesamte Finanzierung gefährden oder verschlechtern. Holt euch vor dem Bankgespräch eine kostenlose Selbstauskunft und klärt eventuelle Fehler oder veraltete Einträge.

    Beide Partner müssen die Haushaltsrechnung offenlegen – also alle laufenden Kosten und Verpflichtungen. Bestehende Kredite, Leasingraten, Unterhaltszahlungen oder andere Verbindlichkeiten reduzieren das verfügbare Einkommen und beeinflussen die Kredithöhe.

    Hinweis: Bereitet alle Unterlagen gemeinsam vor und erstellt eine vollständige Mappe für die Bank. Je professioneller eure Vorbereitung, desto schneller und reibungsloser verläuft die Finanzierungszusage.

    [fs-toc-h2] 5. Was passiert bei Trennung oder Tod?

    Die schwierigsten Themen solltet ihr von Anfang an regeln. Bei einer Trennung bleiben beide Partner trotzdem als Gesamtschuldner für den Kredit verantwortlich – egal wer auszieht. Die Bank interessiert die Trennung zunächst nicht, sie will ihre monatlichen Raten von beiden Schuldnern.

    Im Trennungsfall habt ihr grundsätzlich drei Optionen: Die Immobilie verkaufen und den Erlös nach Eigentumsanteilen aufteilen. Das ist die sauberste Lösung, aber nicht immer möglich oder gewünscht, besonders wenn Kinder im Spiel sind oder der Immobilienmarkt gerade ungünstig ist.

    Die zweite Option ist die Übernahme durch einen Partner. Dieser kauft den anderen aus und übernimmt den Kredit allein. Dafür braucht es die Zustimmung der Bank, denn diese muss prüfen, ob das Einkommen des verbleibenden Partners für die Raten ausreicht. Oft ist eine Umschuldung nötig, bei der der austretende Partner aus dem Kreditvertrag entlassen wird.

    Die dritte Option ist eine vorübergehende Regelung: Ein Partner zieht aus, die Immobilie wird vermietet und beide bedienen weiterhin gemeinsam den Kredit. Diese Lösung verschiebt die endgültige Klärung, kann aber Zeit verschaffen, um in Ruhe die richtige Entscheidung zu treffen.

    Bei Tod eines Partners wird es für Unverheiratete besonders kritisch. Ohne Testament erbt der überlebende Partner nichts – stattdessen fällt der Anteil an die gesetzlichen Erben des Verstorbenen. Der Partner kann plötzlich mit den Eltern oder Geschwistern des Verstorbenen gemeinsam im Grundbuch stehen. Gleichzeitig haftet er weiterhin für den gesamten Kredit, auch für den Anteil der neuen Miteigentümer.

    Eine Risikolebensversicherung ist für unverheiratete Paare noch wichtiger als für Verheiratete. Sie sollte mindestens die Kreditsumme abdecken und den überlebenden Partner als Begünstigten benennen. So kann im Todesfall der Kredit abbezahlt oder zumindest deutlich reduziert werden.

    Tipp: Vereinbart im Partnerschaftsvertrag ein Vorkaufsrecht für den überlebenden Partner. So können die Erben zwar ihren Anteil einfordern, müssen ihn aber zuerst dem Partner anbieten, bevor sie an Dritte verkaufen können.

    Absicherung für den Ernstfall:

    Risikolebensversicherung in Höhe der Kreditsumme (gegenseitig als Begünstigte)

    Testament mit klarer Erbfolge für den Immobilienanteil

    Partnerschaftsvertrag mit Vorkaufsrecht bei Tod

    Regelung zur Übernahme der Kreditverpflichtungen

    Vereinbarung über Bewertungsmethode der Immobilie

    Frist für die Kaufentscheidung des überlebenden Partners

    Finanzierungsvorab-Zusage für den Übernahmefall

    [fs-toc-h2] 6. FAQ: Häufige Fragen zur Baufinanzierung für unverheiratete Paare

    Können unverheiratete Paare überhaupt gemeinsam eine Baufinanzierung erhalten?

    Ja, unverheiratete Paare können problemlos gemeinsam eine Baufinanzierung abschließen. Banken behandeln sie wie verheiratete Paare, was die Kreditvergabe angeht. Beide Partner treten als Gesamtschuldner auf und haften für das gesamte Darlehen. Der rechtliche Status der Beziehung spielt für die Bank keine Rolle.

    Müssen wir zu gleichen Teilen im Grundbuch stehen?

    Nein, die Eigentumsanteile im Grundbuch könnt ihr frei wählen. Sinnvoll ist eine Aufteilung, die eure tatsächlichen finanziellen Beiträge widerspiegelt – also Eigenkapital, laufende Ratenzahlungen und weitere Investitionen. Häufig sind auch 50:50-Regelungen, selbst bei ungleichen Beiträgen, wenn beide das als fair empfinden.

    Was passiert, wenn wir uns trennen?

    Bei einer Trennung bleibt die gemeinsame Haftung für den Kredit bestehen. Ihr müsst euch einigen, ob die Immobilie verkauft wird, ein Partner den anderen auskauft oder eine andere Lösung gefunden wird. Ohne einvernehmliche Regelung kann es zu Teilungsversteigerungen kommen. Ein Partnerschaftsvertrag mit Trennungsregelungen verhindert teure Rechtsstreitigkeiten.

    Brauchen wir zwingend einen notariellen Vertrag?

    Der Kaufvertrag und die Grundbucheintragung müssen ohnehin notariell beurkundet werden. Zusätzlich solltet ihr einen Partnerschaftsvertrag abschließen, der eure Rechte und Pflichten regelt. Dieser muss nicht zwingend notariell sein, ist aber dringend zu empfehlen, da nur notarielle Verträge rechtlich vollstreckbar sind.

    Wie wirkt sich die Bonität beider Partner aus?

    Die Bank prüft beide Bonitäten einzeln und berücksichtigt beide Schufa-Auskünfte. Das kombinierte Einkommen verbessert eure Kreditchancen, aber negative Einträge oder Verbindlichkeiten eines Partners können die gesamte Finanzierung beeinträchtigen. Die Bank orientiert sich oft am schwächeren Bonitätsprofil.

    [fs-toc-h2] 7. Fazit: Gut vorbereitet zur gemeinsamen Immobilie ohne Trauschein

    Die Baufinanzierung unverheiratete Paare ist heute Standard und wird von allen Banken angeboten. Entscheidend ist die rechtliche Absicherung durch klare Verträge. Ein Partnerschaftsvertrag mit Regelungen zu Eigentum, Trennung und Todesfall schützt beide Partner und verhindert teure Konflikte. Plant von Anfang an transparent, dokumentiert eure finanziellen Beiträge und sichert euch gegenseitig ab. Mit der richtigen Vorbereitung steht eurem gemeinsamen Eigenheim nichts im Wege – Trauschein hin oder her.

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